AKP will Neuwahlen – innenpolitische Krise in der Türkei schwelt weiter

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Artikelstatus: Fertig 22:58, 2. Mai 2007 (CEST)
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Abdullah Gül (AKP)

Istanbul (Türkei), 02.05.2007 – Die innenpolitische Krise in der Türkei um die Kandidatur des amtierenden Außenministers, Abdullah Gül, für das Präsidentenamt bekam durch die Entscheidung des Verfassungsgerichts vom Dienstag einen neuen Akzent. Das Gericht erklärte den ersten Wahlgang im Parlament für die Wahl eines neuen Staatsoberhaupts vom 27. April für nichtig, weil die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit aufgrund des Fehlens vieler Abgeordneter faktisch nicht erreichbar war. Den ersten Wahlgang hatte der Kandidat der konservativ-islamischen Partei AKP, Gül, zwar mit 357 Abgeordnetenstimmen für sich entscheiden können, die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit jedoch knapp verfehlt, weil die Opposition vor der Abstimmung den Plenarsaal verlassen hatte. Um gewählt zu werden hätte Gül 367 Stimmen benötigt. Die Republikanische Volkspartei (CHP) hatte gegen den Wahlgang Klage beim Verfassungsgericht eingereicht und damit argumentiert, beim ersten Wahlgang seien weniger als zwei Drittel der Abgeordneten anwesend gewesen, was automatisch bedeutete, dass die notwendige Mehrheit der Stimmen für den Kandidaten nicht erreicht werden konnte. Nach dem Gesetz für die Wahl des Staatspräsidenten hätte im dritten Wahlgang die einfache Mehrheit zur Wahl Güls genügt. Nur 361 Abgeordnete waren zum Zeitpunkt des ersten Wahlgangs im Plenarsaal des Parlaments.

Außerdem standen Warnungen des Militärs vom Wochenende im Raum, die signalisierten, dass eine Wahl Güls zum Präsidenten der Türkei nicht toleriert werden würde. Das säkular orientierte Militär, das in der Tradition des Staatsgründers Kemal Atatürk steht, der immer für eine strikte Trennung von Religion und Staat eingetreten war, befindet sich in einem Machtkampf mit der islamisch orientierten Regierung unter der Führung der AKP, die auch den gegenwärtigen Staatspräsidenten Tayyip Erdoğan stellt.

Beobachter werteten den Richterspruch als „politischen Putsch“, so die NZZ, weil das oberste Gericht „faktisch gegen die Verfassung“ verstoßen habe. Das Gericht habe dem Druck des Militärs nachgegeben, um Schlimmeres zu verhüten, so die Zeitung. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts erspart dem Land zunächst eine weitere Zuspitzung dieser Krise, und die Regierung kann sich ohne Gesichtsverlust aus dem Konflikt um das Präsidentenamt zurückziehen und auf Neuwahlen konzentrieren, die sich nun anzubieten scheinen, wie die FAZ den Vorgang kommentiert. Heute beantragte die AKP die Durchführung von Neuwahlen zum 24. Juni 2007. Ursprünglich war der 4. November dieses Jahres als Termin für die Parlamentswahl vorgesehen. Nach den Neuwahlen, die die AKP mit großer Wahrscheinlichkeit erneut für sich entscheiden könnte (trotz fehlender tatsächlicher Mehrheit in der Bevölkerung, aber mit rechnerischer Hilfe einer in der Türkei geltenden Zehn-Prozent-Klausel für kleine Parteien, die in der Endrechnung dann unter den Tisch fallen), könnte sich das Spiel um die Wahl des Staatspräsidenten unter nur leicht veränderten Vorzeichen wiederholen. Um dem zu entgehen, hat Erdoğan heute einen Vorschlag für eine Verfassungsänderung ins Spiel gebracht: die Direktwahl des Staatspräsidenten durch das Volk. Die oppositionelle Mutterlandspartei (ANAP) hat bereits ihre Unterstützung für diesen Vorschlag zum Ausdruck gebracht. Zusammen mit den Stimmen der AKP wäre so die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit für eine Verfassungsänderung gegeben.

Zunächst will die AKP am kommenden Donnerstag jedoch erneut versuchen, ihren Kandidaten Gül im Parlament durchzubringen. Ein Unternehmen, das wahrscheinlich ebenso scheitern wird wie der erste Wahlgang, da das Gericht eine Bedingung formuliert hat, die wohl nicht gewährleistet werden kann – die Anwesenheit von 367 Abgeordneten bei der Abstimmung.

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Quellen