2008: Einführung von städtischen Umweltzonen in Deutschland

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Veröffentlicht: 12:54, 30. Dez. 2007 (CET)
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Berlin / Köln / Hannover (Deutschland), 30.12.2007 – Zum 1. Januar 2008 werden in den Städten Berlin, Köln und Hannover so genannte Umweltzonen eingerichtet. Dann dürfen in den ausgewiesenen Zonen nur noch diejenigen Fahrzeuge fahren, die mit einer Umweltplakette ausgestattet sind. Die Zuteilung einer Plakette ist abhängig von der Schadstoffklasse des Autos beziehungsweise des Lkws. Auch Stuttgart und München werden im Laufe des Jahres Umweltzonen einführen.

Umweltzonen in Deutschland

Für etwa eine Million Autos wurden in Berlin bereits Umweltplaketten ausgegeben. Für ca. 80.000 ältere Fahrzeuge konnte keine Plakette vergeben werden. In Köln wurden bisher 280.000 Plaketten verkauft, in Hannover etwa 36.000 Stück. Dabei sind Plaketten, die über das Internet oder in Werkstätten erworben wurden, nicht mit eingerechnet. Der Kauf einer Plakette ist nicht obligatorisch, allerdings darf derjenige, der keine Plakette hat, nicht in die Zonen einfahren, auch wenn das Fahrzeug eigentlich einer zulässigen Schadstoffklasse angehört. Wer gegen das Verbot verstößt, kann ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro und einen Punkt beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg erhalten.

Das Ziel der Umweltzonen ist, die Feinstaubbelastung in den Städten zu reduzieren. Durch die Plaketten wird nachgewiesen, dass das Fahrzeug zur Fahrt durch die Zonen zugelassen ist. Unterschieden werden rote, gelbe und grüne Plaketten. Welcher der drei Klassen ein Auto angehört, kann anhand der letzten beiden Stellen der Schlüsselnummer im Fahrzeugschein nachgesehen werden.

Wie Berlins Umweltsenatorin Katrin Lompscher (Linke) am Donnerstag der Berliner Zeitung mitteilte, soll die Einführung der Zonen wissenschaftlich begleitet werden. Sollten die prognostizierten Wirkungen nicht eintreten, müsse man sehr genau überlegen, welche Konsequenz daraus zu ziehen sei. Voraussichtlich mit Beginn des Jahres 2010, wenn die zweite Stufe in Kraft tritt, sollen strengere Regeln gelten.

Bereits im Januar 2005 wurden verbindliche Feinstaubgrenzwerte für die Städte beschlossen, die aber seitdem regelmäßig überschritten würden, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH). Weiterhin werden Mitglieder des Vereins ab dem 2. Januar 2008 regelmäßig in den Städten unterwegs sein, um die Einhaltung der Fahrverbote zu kontrollieren und Autofahrer gegebenenfalls über die neuen Regelungen aufzuklären. In besonderen Fällen sollen die Mitglieder des Vereins auch Verstöße gegen die Regelung zur Anzeige bringen, teilte Jürgen Resch mit.

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Quellen