„Ehe für alle“: AfD will vor dem Bundesverfassungsgericht klagen
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Karlsruhe (Deutschland), 02.07.2017 – Am Freitag entschied sich der Bundestag mehrheitlich für eine „Ehe für alle“. Jedoch möchte nun die Alternative für Deutschland (AfD) vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen die Entscheidung zu klagen. Die Rechtmäßigkeit des Gesetzesentwurfes wird auch von anderen Politikern angezweifelt. Spitzenkandidat der AfD, Alexander Gauland, sagte gegenüber der „Bild am Sonntag“, die Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Menschen schaffe eine „Wertebeliebigkeit, die unserer Gesellschaft schadet“.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière von der Christlich Demokratischen Union (CDU) räumt einer Verfassungsklage Erfolgschancen ein. Der Zeitung sagte er, dass er gegen den Gesetzentwurf im Parlament gestimmt habe, da aus seiner Sicht als Jurist dafür eine Änderung des Grundgesetzes nötig wäre. Für ihn sei die Ehe „eine Verbindung zwischen Mann und Frau“. Auch Unionsfraktionschef der CDU, Volker Kauder, sagt, er rechne mit Beratungen der Verfassungsrichter in der Frage. Des Weiteren kritisiert er, dass der Bundestag einen „recht unausgegorenen Gesetzentwurf“ verabschiedet habe. Auch für verfassungswidrig hält der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, die gleichgeschlechtliche Ehe. „Wenn man die Ehe öffnen will, muss man das Grundgesetz ändern. […] Das kann der einfache Gesetzgeber nicht machen“, so Papier dem Spiegel.
Ein schwuler Politiker der CDU kündigte zeitgleich eine Eheschließung mit seinem Partner an. Der Stuttgarter Bundestagsabgeordneter Stefan Kaufmann sagte der „Bild am Sonntag“, die sei für ihn nur noch ein formaler Schritt. Kaufmann führt seit Ende 2013 eine eingetragener Lebenspartnerschaft.
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