Kabinett: Ab Herbst gilt Rauchverbot für Jugendliche in der Öffentlichkeit

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Artikelstatus: Fertig 19:35, 28. Feb. 2007 (CET)
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Berlin (Deutschland), 28.02.2007 – Das deutsche Bundeskabinett verabschiedete heute einen Gesetzentwurf zum Nichtraucherschutz auf Bundesebene. Danach soll das Rauchen in Einrichtungen, für die der Bund zuständig ist, verboten werden. Nach den Angaben der Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) wirkt sich das Gesetz auf 450 Behörden und Einrichtungen des Bundes aus. Auch in öffentlichen Verkehrsmitteln wird ein vollständiges Rauchverbot gelten. Jugendliche müssen sich darauf einstellen, dass sie ab Herbst – wenn das neue Gesetz vermutlich in Kraft tritt – nicht mehr in der Öffentlichkeit rauchen dürfen. Drastische Bußgelder drohen im Falle eines Verstoßes gegen das Gesetz. Auch der Erwerb von Tabakwaren wird erschwert: Jugendliche ab 16 Jahren dürfen nicht mehr wie bisher Zigaretten oder andere Tabakprodukte kaufen, die Altersgrenze für den Erwerb von Tabakwaren wird auf 18 Jahre angehoben. Bis zum Sommer will die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf durch den Bundestag bringen.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt kündigte an, die Arbeitsstättenverordnung werde dahingehend erweitert, dass Arbeitgeber ein „allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot“ erlassen könnten.

Verbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU), der die Gesetzesinitiative gemeinsam mit der Gesundheitsministerin vorstellte, bezeichnete den Gesetzentwurf als „Riesensprung nach vorne“. Seehofer stellte außerdem fest, nach zehnjähriger Diskussion dieses Themas sei das Prinzip der Freiwilligkeit gescheitert.

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Quellen