Innenminister Schäuble will klären, ob Terrorverdächtige gezielt getötet werden dürfen
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Berlin (Deutschland), 10.07.2007 – Wolfgang Schäuble gerät erneut wegen meist in Frageform vorgetragener Vorschläge in die Kritik. In Bezug auf die Frage der gezielten Tötung von Verdächtigen, die er zunächst in Regionen wie Afghanistan und Pakistan vorschlägt, meinte der Bundesinnenminister laut Spiegel, man solle „Rechtsgrundlagen schaffen, die uns die nötigen Freiheiten im Kampf gegen den Terrorismus bieten“. Es sei nötig, auch bei bloßer Beteiligung Deutscher, etwa durch Informationsbeschaffung, klare Rechtsgrundlagen zu schaffen.
Neben diesem Punkt forderte Schäuble auch Kommunikationsverbote per Handy und Internet gegen sogenannte „Gefährder“. Auch die Frage nach einer Internierung Verdächtiger als Kriegsgefangene stelle sich, so Schäuble, der als ähnliches Beispiel Unterbindungsgewahrsam für Fußball-Hooligans anführte. „Gefährder“ seien Menschen, bei denen kein Tatverdacht vorliege, der für ein Ermittlungsverfahren ausreiche, aber bei denen Anhaltspunkte vorlägen, dass sie Straftaten planten. Wenn entsprechende Pläne nachgewiesen würden, sollten die Gefährder abgeschoben werden können, so der Bundesinnenminister. Auch einen Straftatbestand der Verschwörung forderte der CDU-Politiker. Dieser solle bereits greifen, wenn sich zwei Menschen zusammenschlössen, um Straftaten zu begehen. Eine dauerhafte Vereinigung wäre dazu nicht nötig.
FDP-Fraktionsvorsitzende Sabine Leutheusser-Schnarrenberger warf Schäuble eine geplante Legalisierung politischer Morde vor. „Der Rechtsstaat soll nach dem Willen Schäubles blind sein, wenn zum Beispiel Angehörige von Geheimdiensten sich über alle Gesetze hinwegsetzen und (…) illegal Menschen verschleppen, einsperren und foltern“, so die Politikerin. Auch der Grünen-Politiker Jerzy Montag beschwerte sich, dass „die Vorschläge (…) kein vernünftiger und rationaler Beitrag zu dieser Debatte“ seien, sondern ein Versuch, die Gesellschaft zu verändern. Die Tötung von Verdächtigen in jeglicher Variante sei Mord. Gisela Piltz von der FDP warnte, dass sich dies ebensowenig rechtlich regeln lasse wie der Abschuss von Passagierflugzeugen. Immer häufiger mache Schäuble bewusst Vorschläge, die gegen die Verfassung verstießen.
Die Politiker Reinhard Bütikofer (Grüne) und Kurt Beck (SPD) warnten davor, dass Schäubles Vorschläge die Freiheit gefährdeten. Bütikofer bezweifelte die Wirksamkeit von Schäubles Ideen. Im ZDF gab er an, „diesem Strategen der Feindschaft zum Rechtsstaat muss man etwas entgegensetzen“. Bütikofer warf Schäuble darüber hinaus vor, „den Rechtsstaat durch einen Willkürstaat ersetzen“ zu wollen. Von der Bundesregierung forderte Bütikofer „entschlossene Gelassenheit“ im Kampf gegen den Terrorismus, wie sie vom britischen Premier Gordon Brown demonstriert werde.
Die Grünen meinten, dass Schäuble nicht mehr das Amt als Verfassungsminister in Anspruch nehmen könne, nachdem er solche Aussagen getätigt habe.
CDU-Politiker Wolfgang Bosbach äußerte sich zurückhaltend zu Schäubles Ideen. Wo Schutzlücken seien, sollten diese auch mit rechtlichen Mitteln geschlossen werden. Zunächst müsse dazu jedoch festgestellt werden, wo eine konkrete Bedrohung existiere, gegen die sich Deutschland nicht wehren könne. Sebastian Edathy von der SPD hält es für problematisch, dass Schäuble wiederholt den Eindruck sicherheitspolitischer Defizite erwecke. Die Sozialdemokraten legen, so die Aussage Edathys, Wert darauf, dass rechtsstaatliche Grundsätze beim Kampf gegen internationalen Terrorismus nicht in Frage gestellt werden.
Ein Kommunikationsverbot für abschiebebedrohte Personen existiert laut „tageszeitung“ bereits seit 2004.
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Quellen
- welt.de: „Schäuble will Gesetz für Tötung von Terroristen“ (08.07.2007)
- tagesspiegel.de: „Grüne werfen Schäuble Amtsmissbrauch vor“ (08.07.2007)
- ksta.de: „Stimmen zu Schäuble“ (08.07.2007)
- spiegel.de: „Schäuble fordert Handy- und Internetverbot für Terrorverdächtige“ (07.07.2007)
- taz.de: „Schäuble will Bin Laden töten“ (09.07.2007)
- buzer.de: „§ 54a AufenthG Überwachung ausgewiesener Ausländer aus Gründen der inneren Sicherheit“ (Datum der Website unbekannt) (16.05.2007)