Fall Arnold: Anklage gegen Beschuldigerin erhoben
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Darmstadt (Deutschland), 11.07.2012 – Im Fall des vom Vorwurf der Vergewaltigung in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochenen und kürzlich verstorbenen Lehrers Horst Arnold kommt es nun zur Anklageerhebung gegen seine ehemalige Kollegin Heidi K., die ihn 2001 der Vergewaltigung bezichtigt hatte. Eine entsprechende, 30-seitige Anklageschrift ist beim Landgericht Darmstadt eingegangen. Demnach wird Heidi K. vorgeworfen, Horst Arnold durch eine bewusste Falschaussage ins Gefängnis gebracht zu haben. Diese Strafe hatte Arnold von 2001 bis 2006 vollständig abgesessen. Erst nach seiner Haftentlassung fiel auf, dass Heidi K. häufig Geschichten erfand, die keiner Nachprüfung standhielten, so dass ihre Glaubwürdigkeit massiv erschüttert war. Ins Rollen gebracht wurde der Fall von der Frauenbeauftragten, die ursprünglich für Heidi K. zuständig war. Sie überzeugte ihren Bruder, den Anwalt Hartmut Lierow, sich der Sache anzunehmen, was sich dieser letztlich unentgeltlich und mit großem Engagement zur Aufgabe machte. Dank seiner Bemühungen kam es 2011 in einer Wiederaufnahme durch das Landgericht Kassel zu einem Freispruch erster Klasse.
Jedoch lebte Arnold auch anschließend als arbeitsloser Hartz-IV-Empfänger weiter, obwohl er nachhaltig eine Rückkehr in seinen Beruf anstrebte. Sein Anwalt kritisierte die Behörden scharf, indem er ihnen Desinteresse am Schicksal seines Mandanten vorwarf. Vor zwölf Tagen starb Arnold unerwartet nahe seiner Wohnung im saarländischen Völklingen. Laut Obduktion erlag er einem Herzinfarkt. Obwohl das Urteil im Februar vom Bundesgerichtshof bestätigt wurde, blieb sein Antrag auf Haftentschädigung bis heute unbearbeitet.
Das Thema beschäftigte zuletzt auch den hessischen Landtag im Rechtsausschuss. Sowohl von der CDU als von der Linken wurde Unterstützung bekundet. Der rechtspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Ulrich Wilken, übte scharfe Kritik daran, wie die hessische Landesregierung mit Justizopfern umgeht, und forderte Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) auf, „die Vorfälle aufzuklären und sich ernsthaft damit zu befassen, wie so etwas künftig vermieden werden kann“. Von dessen Parteikollegin, der ehemaligen Kultusministerin Dorothea Henzler, erhielt Arnold den Hinweis, er müsse sich als Lehrer auf dem normalen Weg bewerben. Sein Anwalt kritisierte dies scharf und sprach von einer moralischen Pflicht zur Wiedereinsetzung Arnolds in seinen Beruf.
Die Studienrätin Heidi K. beharrt immer noch auf ihrem damaligen Vergewaltigungsvorwurf. Ihr drohen bis zu zehn Jahre Haft sowie die Entlassung aus dem Staatsdienst. Zuletzt war die Biologielehrerin vom Unterricht suspendiert und erhielt gekürzte Bezüge.
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Quellen
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- westfalen-blatt: Studienrätin Heidi K. angeklagt (10.07.2012)
Berichtigungsnotiz: Ursprünglich wurde im Text das Jahr des Freispruchs falsch mit 2012 angegeben; Henzler war nicht Justizministerin. Beginn und Ende der Haft waren zuerst falsch angegeben.