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Dortmund: Kind missbraucht, um ins Gefängnis zu kommen

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Veröffentlicht: 09:58, 25. Jul. 2011 (CEST)
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Dortmund (Deutschland), 25.07.2011 – Der einschlägig vorbestrafte 49-jährige Heinrich K. war nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) aus der Sicherungsverwahrung entlassen worden. Jetzt soll er rückfällig geworden sein und ein siebenjähriges Mädchen sexuell missbraucht haben. Laut Informationen des Focus soll er beim Haftrichter angegeben haben, dass er die Tat nur begangen habe, weil er mit dem Leben in Freiheit nicht zurechtgekommen sei und zurück ins Gefängnis wollte.

Nach seiner Entlassung war er von der Polizei überwacht worden. Als die Maßnahmen gelockert wurden, verging er sich an dem Mädchen. Zwanzig Jahre hatte er im Gefängnis verbracht: zunächst die Strafhaft abgesessen, dann folgte die Sicherungsverwahrung. Bei der Vorführung zum Ermittlungsrichter gab er an: „Ich habe mich unsicher und bedroht gefühlt, nachdem die Polizei die Rund-um-die-Uhr-Bewachung eingestellt hat.“ Das unglaubliche Motiv für die Tat: „Ich wollte wieder ins Gefängnis.“

Im Fall des Missbrauchs der Siebenjährigen kamen die Ermittler Heinrich K. durch eine DNA-Probe auf die Spur. Im Januar 2011 hatte er das Mädchen in der Dortmunder Innenstadt in eine Tiefgarage gelockt und dort die Tat begangen. 1992 war er wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt worden. Ein Jahr lang wurde er von der Polizei überwacht. Die personell sehr aufwendigen Maßnahmen wurden nach und nach gelockert. In Folge des Urteils des EGMR sind und werden Sicherungsverwahrte entlassen. Diese rund um die Uhr von Polizisten begleiten zu lassen, scheint keine Lösung zu sein, bietet in letzter Konsequenz keine Sicherheit. Der Fall wird die Diskussion um die Sicherungsverwahrung neu beleben.

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Quellen