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Der deutsche Bundestag ratifiziert die EU-Verfassung

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EU-Verfassung
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Berlin (Deutschland), 12.05.2005 – In der Abstimmung zur Anerkennung des Vertrages zur Europäischen Verfassung haben bei 594 abgegebenen Stimmen 569 Abgeordnete aller Fraktionen des Bundestages in namentlicher Abstimmung mit „Ja“ gestimmt.

23 Parlamentarier, darunter 20 Mitglieder der CDU/CSU Bundestagsfraktion, die beiden fraktionslosen Abgeordneten der PDS, sowie der fraktionlose Abgeordnete Martin Hohmann stimmten gegen den Verfassungsvertrag. Zwei Mitglieder der SPD-Fraktion enthielten sich ihrer Stimme.

Damit ist die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit für die Annahme des Vertrages zur EU-Verfassung durch den Bundestag erreicht.

Am 27. Mai 2005 wird der Bundesrat über die Annahme entscheiden. Die Zustimmung der Länderkammer ist für die Ratifizierung durch Deutschland erforderlich. Der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler kündigte an, mit Annahme des Vertrages durch den Bundestag vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, um die Rechtmäßigkeit der Verfassung prüfen zu lassen. Gauweiler hatte direkt vor der Abstimmung sein "Nein" zum Europäischen Verfassungsvertrag vor dem Deutschen Bundestag erklärt.

Der Verfassungsvertrag tritt in Kraft, wenn ihn alle 25 EU-Mitgliedsländer ratifiziert haben.

Quellen