Bundespräsident Horst Köhler verweigert Unterschrift für Privatisierungsgesetz

aus Wikinews, einem freien Wiki für Nachrichten
Artikelstatus: Fertig 21:36, 24. Okt. 2006 (CEST)
Bitte keine weiteren inhaltlichen Veränderungen vornehmen, sondern einen Folgeartikel schreiben.

Berlin (Deutschland), 24.10.2006 – Der deutsche Bundespräsident Horst Köhler stoppte heute das Gesetzgebungsverfahren für ein Gesetz zur Privatisierung der Flugsicherung, indem er die Unterschrift zur Ausfertigung des Gesetzes verweigerte. In einer Erklärung sprach der Bundespräsident von einer „evidenten Verfassungswidrigkeit des Gesetzes“. Zuletzt hatte Bundespräsident Richard von Weizsäcker 1991 auf diese Weise ein Gesetzgebungsverfahren gestoppt. Auch damals war es um ein Gesetz zur Flugsicherung gegangen. Die Koalitionsparteien kündigten nach der Entscheidung des Bundespräsidenten eine Grundgesetzänderung an um den Gesetzentwurf dennoch durchzubringen.

Die Bundesregierung hatte sich durch den Verkauf von 74,9 Prozent der bundeseigenen Deutschen Flugsicherung Einnahmen im Bereich von einer Milliarde Euro versprochen. Köhler äußerte Bedenken über einen Konflikt mit dem Grundgesetz. Den Konflikt mit der Verfassung sieht der Bundespräsident, der ja ein eigenes Verfassungsorgan ist und im Gesetzgebungsverfahren ein eigenes Prüfungsrecht besitzt, vor allem durch drei Punkte gegeben. Erstens sei durch den Grundgesetzartikel 87 d lediglich eine „Organisationsprivatisierung“, nicht jedoch eine „Kapitalprivatisierung“ vorgesehen. Das heißt, der Staat könne zwar die Organisation der Flugsicherung privatisieren, nicht jedoch den Besitz, also die Eigentumsverhältnisse der Flugsicherung als solche. Mit dem Verlust der Mehrheit der Anteile, also den genannten 75 Prozent, verliere der Bund (zweitens) seine grundgesetzlich festgeschriebenen „Steuerungs- und Kontrollrechte“. In diesem Zusammenhang verweist das Bundespräsidialamt darauf, dass der Gesetzentwurf in seinem Paragrafen 16 (§ 16 Abs. 6 Satz 1 FSG) die Möglichkeit vorgesehen habe, die „Hauptbetriebsstätte ins Ausland zu verlagern“. Drittens seien die im Bundesbesitz verbleibenden Anteile von 25,1 Prozent auf die Dauer nicht geeignet, die verfassungsrechtlich geforderten Möglichkeiten „zur operativen Steuerung des Unternehmens“ zu erhalten, weil der Gesetzentwurf „nach Ablauf eines Übergangszeitraums von 16 bzw. 20 Jahren“ einen vollständigen Übergang der Flugsicherung in die Privathand offenhalte. Damit würde der Bund dann jeden „gesellschaftsrechtlichen Einfluss“ auf die Flugsicherung verlieren.

Gegen eine Privatisierung sprach sich auch die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) aus. Sie begründete dies mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko. Die Flugsicherung sei weiterhin eine hoheitliche Aufgabe des Staates, teilte die GdF auf ihrer Internetpräsenz mit. Kaufinteressenten waren unter anderem das Touristikunternehmen TUI sowie die Fluggesellschaften Air Berlin und die Deutsche Lufthansa. Letztere hofft nun laut einem Sprecher darauf, dass das Grundgesetz entsprechend modifiziert wird.

Themenverwandte Artikel

Hintergrund

Wikisource: Texte im Original zu „Grundgesetz, Art. 87“.

Quellen