„Kannibale von Rotenburg“ zu lebenslanger Haft verurteilt

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Artikelstatus: Fertig 09:47, 10. Mai 2006 (CEST)
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Frankfurt am Main (Deutschland), 09.05.2006 – Das Landgericht Frankfurt verurteilte den 44-jährigen Angeklagten Armin Meiwes am 9. Mai 2006 im wiederaufgenommenen Prozess zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes in Tateinheit mit Störung der Totenruhe. Es argumentierte, dass Maiwes wegen Mordes aus sexuellen Motiven zu verurteilen sei, da er „zur Befriedigung des Geschlechtstriebs“ (§ 211 StGB) einen Menschen getötet habe. Das Kasseler Landgericht hatte im Januar 2004 noch den Straftatbestand des Totschlags (§ 212 StGB) unter Berücksichtigung der „Tötung auf Verlangen“ nach § 216 StGB festgestellt – mit einer Gesamtfreiheitsstrafe von achteinhalb Jahren. Das Frankfurter Gericht, dessen Urteil das erste aufhob, folgt in seinem Urteilsspruch dabei der Staatsanwaltschaft – es stellte jedoch keine „besondere Schwere der Schuld“ fest. Die Verteidigung hat unterdessen angekündigt, das Rechtsmittel der Revision zu prüfen.

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Quellen