Zweiter Verhandlungstag gegen Boere: Anklageschrift wurde verlesen
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Aachen (Deutschland), 03.11.2009 – In dem Mordprozess gegen Heinrich Boere hat das Schwurgericht am Montag den Befangenheitsantrag gegen Oberstaatsanwalt Maaß (Wikinews berichtete) zurückgewiesen.
Entgegen der Auffassung der Verteidigung, Oberstaatsanwalt Maaß habe sich etwa bei einem Interview mit dem niederländischen Fernsehsender NL1 nicht korrekt verhalten, kamen die Richter zu dem Ergebnis, dass keine Befangenheit vorliege.
Der zweite Sitzungsstaatsanwalt Ulrich Brendel durfte anschließend die Anklageschrift verlesen. Diese legt Boere zur Last, als Mitglied eines unter dem Decknamen „Silbertanne“ agierenden SS-Todesschwadrons als Vergeltung für Widerstandshandlungen gegen die deutsche Besatzung der Niederlande im Juli 1944 den Apotheker Franz Bickinse in Breda erschossen zu haben. Im September 1944 habe der Angeklagte dann zunächst den Angestellten Teunis de Groot in Voorschoten und dann den Prokuristen Frans Willem Kusters ebenfalls mit Pistolenschüssen getötet.
Nach Verlesung der Anklageschrift beantragte die Verteidigung unter Berufung auf das Übereinkommen von Schengen die Einstellung des Verfahrens. Boere war 1949 von einem Amsterdamer Sondergericht zum Tode verurteilt worden und dürfe deshalb nicht erneut wegen der Morde angeklagt werden. Die Strafe wurde später in lebenslange Haft umgewandelt.
Quellen
- az-web.de: „Der SS-Mann Boere und die ‚Silbertannenmorde‘“ (02.11.2009)