Zwei Jahre Gefängnis für Nichteinhaltung des Ramadan
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Algier (Algerien), 21.10.2010 – In Algerien ist ein 27-jähriger Mann zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung und umgerechnet 1.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden, weil er von der Polizei dabei „erwischt“ wurde, wie er tagsüber während des islamischen Fastenmonats Ramadan aß und trank.
Er hatte sich mit Freunden zum Essen verabredet; aufgrund eines anonymen Hinweises wurde er festgenommen. Die anderen „Täter“ konnten fliehen.
Nach Ansicht des Gerichts verstieß er gegen den im algerischen Recht bestehenden Straftatbestand des „Verstoßes gegen eine islamische Vorschrift“ (atteinte à un précepte de l'islam).