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Zürich: Startverbot für Onur-Air-Maschine

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Artikelstatus: Fertig 21:16, 8. Sep. 2005 (CEST)
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Zürich (Schweiz), 08.09.2005 – Einem Airbus der türkischen Fluggesellschaft Onur Air wurde am Morgen des 31. August erneut die Starterlaubnis verweigert. Das Verbot ging vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) in Zürich aus. Bei einer Inspektion der Maschine, eines Airbus A-300, wurden Mängel im Hydrauliksystem festgestellt.

Das Flugzeug sollte in Zürich-Kloten starten, zuvor wurde es jedoch routinemässig einer Inspektion unterzogen. Dabei wurde der technische Defekt festgestellt. Die Behörde bestand auf Behebung des Fehlers und gab bekannt, die Starterlaubnis erst zu erteilen, wenn die Maschine repariert worden sei.

Bereits am 13. Mai hatte das Bazl zusammen mit anderen Staaten in Europa ein Landeverbot für Onur Air-Maschinen ausgesprochen. Dies wurde zwar am 24. Mai wieder aufgehoben, aber seitdem wird jede Onur-Air-Maschine in der Schweiz vor dem Abflug einer regelmässigen Kontrolle unterzogen.

In der gleichen Woche gab es in Deutschland Probleme mit einer Onur-Air-Maschine. Passagiere eines Fluges von Antalya nach Leipzig berichteten über lose Kabel, die beim Start der Maschine aus der Decken-Innenverkleidung herabgefallen seien. Die Fluggäste gaben an, sie hätten die Verkleidung festgehalten. Als die Fluggesellschaft daraufhin angesprochen wurde, meinten Vertreter von Onur Air gegenüber der französischen Nachrichtenagentur afp, diese Beschädigung hätte keinen Einfluss auf die Sicherheit des Flugzeuges gehabt und wäre ein «Ereignis ohne Bedeutung» gewesen.

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Quellen