Zürcher Obergericht schützt NZZaS-Quelle
Zürich (Schweiz), 18.07.2005 – Das Zürcher Obergericht hat den Quellenschutz der „NZZ am Sonntag“ entgegen dem Antrag der Staatsanwaltschaft nicht aufgehoben. Damit bleibt die anonyme Quelle der Sonntagspublikation geschützt.
Die „NZZ am Sonntag“ erhob in einer kürzlichen Ausgabe schwere Vorwürfe gegen den ehemaligen Klinikleiter des Universitätsspitals Zürich, Marko Turina. Er habe im Frühling 2004 den Tod der Patientin Rosmarie Voser bewusst in Kauf genommen und so das Leben der schwerkranken Frau aufs Spiel gesetzt. Die Patientin verstarb, nachdem ihr ein Herz mit der falschen Blutgruppe transplantiert worden war.
Die Zeitung bezog sich dabei auf einen anonymen Zeugen. Nachdem die Staatsanwaltschaft aufgrund des Berichts ihre Ermittlungen von fahrlässiger auf eventualvorsätzliche Tötung ausgedehnt hatte, hatte sie vor Gericht die Offenlegung der Quelle gefordert. Die Anklagekammer des Zürcher Obergerichtes hat diese Forderung aber abgelehnt. Damit muss die NZZaS die Identität ihres Zeugen nicht offen legen.
Das Gericht begründete sein Urteil unter Anderem damit, dass das Zeugnis des Antragsgegners („NZZ am Sonntag“) nichts Weiteres zur Klärung des Falls beitragen könne. Auch der dringende Verdacht eines schweren Verbrechens allein führe, so das Gericht, nicht zwingend zur Verpflichtung eines Journalisten, seine Quellen (Informanten) und den Inhalt der ihm zugekommenen Informationen preiszugeben.
Quellen
- Tages-Anzeiger: „Medienbericht zu Fall Voser: Quelle bleibt geschützt“ (18.07.2005)
- Pressemitteilung des Obergerichts Zürich: „Aktuell: Entscheid beteffend Art. 27bis Abs. 2 StGB; Quellenschutz“ (PDF)