Wohnraumüberwachung wird immer seltener
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Berlin (Deutschland), 24.08.2005 – Die Bundesregierung hat heute den diesjährigen Bericht zur Wohnraumüberwachung dem Deutschen Bundestag vorgestellt. Dieser beinhaltet alle Maßnahmen zur akustischen Wohnraumüberwachung des Jahres 2004. Demnach ist dieses Erkenntnismittel in elf Ermittlungsverfahren eingesetzt worden, wobei diese Zahl im Vergleich zum Jahr 2003, in dem es 37-mal verwendet wurde, deutlich rückläufig ist. Zurückzuführen ist der Rückgang nach Auskunft des Bundesjustizministeriums auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die die Verfassungsmäßigkeit des zugrunde liegenden Gesetzes nur unter der Voraussetzung angenommen hat, dass das Mittel der Wohnraumüberwachung sehr zurückhaltend eingesetzt wird.