Wird der Fall Lydia nach 45 Jahren aufgeklärt?
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Kaiserslautern (Deutschland), 08.08.2007 – Nach einer erneuten Ausstrahlung in der Fernsehsendung „Aktenzeichen XY … ungelöst“ steht möglicherweise ein 45 Jahre zurückliegender Tötungsfall vor der Aufklärung. Der mutmaßliche Täter hatte zuvor mindestens einen Brief an die Polizei gesendet. Darin legte er ein Geständnis ab und fragte um Rat, was er nun machen solle.
Im Jahr 1962 riss die 13-jährige Lydia Schürmann von zu Hause aus und reiste per Anhalter an die deutsch-niederländische Grenze bei Elmpt. Die anschließenden Ereignisse konnten nicht rekonstruiert werden. Es wird jedoch vermutet, dass sie von dort aus versuchte, erneut nach Hause zu gelangen, da ihr die erforderlichen Papiere fehlten, um über die Grenze zu gelangen. Im August 1968 wurde die Leiche des Mädchens in einem Wald nahe Bielefeld gefunden.
Da die Ermittlungen zu keinem Ergebnis führten, wurde der Fall im Jahr 1968 in der Sendung „Aktenzeichen XY … ungelöst“ ausgestrahlt. Dennoch gelang die Aufklärung nicht. Erst im laufenden Jahr meldete sich ein Täterwissen aufweisender Mann mit mindestens einem Brief bei der Polizei. Ein weiterer Brief ist ebenfalls bei der Polizei eingegangen, dessen Verfasser mit dem mutmaßlichen Täter in Zusammenhang stehen dürfte. Am 2. August 2007 wurde daraufhin der Fall erneut zur Öffentlichkeitsfahndung in der ZDF-Fernsehsendung ausgestrahlt. Dabei wurden weiterhin im Internet abrufbare Schriftproben aus den Briefen gezeigt. Noch während der Sendung gingen Hinweise ein, die zum Täter führen könnten. Inzwischen sind etwa 30 Hinweise eingegangen.
Ein DNA-Gutachten bestätigte inzwischen, dass der gleiche genetische Code auf beiden Briefen zu finden ist. Es liege, so die Polizei, somit nahe, dass sich die Absender beider Briefe räumlich nahe sind oder kennen. Zwei Schriftproben konnten dem Raum um Bad Dürkheim zugeordnet werden. Insgesamt sind fünf Schriftproben vorhanden. Die Polizei hofft nun, dass die Briefe zur Aufklärung des 45 Jahre zurückliegenden Falles führen werden.
Nur im Falle eines Mordes ist noch nach mehr als 30 Jahren eine Strafverfolgung möglich. Sollte es sich nur um einen Totschlag, eine Körperverletzung mit Todesfolge oder ein anderes Delikt handeln, wäre die Straftat inzwischen verjährt. Ein Totschlag ist zwar in besonders schweren Fällen auch mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht, dennoch verjährt auch dies nach 30 Jahren.
Quellen
- e110.de: „Mordfall Lydia: Identische DNA auf beiden Briefen“ (07.08.2007)
- e110.de: „Heiße Spur nach 45 Jahren – Mutmaßlicher Täter meldet sich bei der Polizei“ (unbekannt)
- dejure.org: „§ 78 StGB: Verjährungsfrist“ (unbekannt)
- dejure.org: „§ 212 StGB: Totschlag“ (unbekannt)