Zum Inhalt springen

Wiederholte Stichwahl in der Ukraine möglicherweise verfassungswidrig

aus Wikinews, einem freien Wiki für Nachrichten
Artikelstatus: Fertig
Bitte keine weiteren inhaltlichen Veränderungen vornehmen, sondern einen Folgeartikel schreiben.
Wiktor Juschtschenko

Kiew (Ukraine), 25.12.2004 – Das Verfassungsgericht der Ukraine hat einen Tag vor der Wiederholung der Stichwahl um das Präsidentenamt das geänderte Wahlgesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Parlament hatte Anfang Dezember Änderungen des Wahlgesetzes beschlossen, durch die das Risiko von Wahlfälschungen vermindert werden sollte. Die Gültigkeit der Stichwahl ist durch das Urteil in Frage gestellt.

Die Regelung des ukrainischen Wahlgesetzes, wonach die Stimmabgabe zu Hause nur für Menschen mit schwerer Behinderung zulässig ist, sei verfassungswidrig. Dies schließe sie auf eine Weise von der Wahl aus, die als verfassungswidrig zu betrachten sei, sagte der Vorsitzende Richter des Verfassungsgerichts, Mikola Seliwon, am Samstag bei der Urteilsverkündung in Kiew. Deshalb müsse diese Restriktion umgehend aufgehoben werden. Das Urteil könne nicht angefochten werden. Wähler, die aus gesundheitlichen Gründen zu Hause wählen wollen, müssen bis spätestens Samstagabend eine Genehmigung der Wahlkommission erhalten. Mikola Seliwon äußerte gegenüber Interfax-Ukraine. „Niemand wird sagen können, dass der gewählte Präsident unrechtmäßig ist oder nicht verfassungsgemäß gewählt wurde.“ Alle anderen Klauseln des Gesetzes seien vom Gericht gebilligt worden.

Das Parlament hatte die Gesetzesänderung Anfang Dezember verabschiedet, um das Risiko von Wahlfälschungen zu reduzieren. Wegen Unregelmäßigkeiten bei der Stichwahl zwischen dem pro-russischen Kandidaten Viktor Janukowitsch und seinem westlich orientierten Herausforderer Viktor Juschtschenko (Partei „Unsere Ukraine“) hatte das Oberste Gericht der Ukraine eine Wiederholung der zweiten Runde der Präsidentschaftswahl angeordnet. Auch bei der Möglichkeit der Abstimmung zu Hause war der Opposition zufolge Missbrauch an der Tagesordnung. Deshalb hatten die Anhänger von Viktor Juschtschenko entsprechende Veränderungen durchgesetzt. Dagegen hatten die Abgeordneten des Regierungslagers unter Ministerpräsident Viktor Janukowitsch Klage beim Obersten Gerichtshof eingereicht.

Der Gerichtsentscheid erfolgte einen Tag vor der Wiederholung der Stichwahl um das Amt des Präsidenten am Sonntag, dem 26. Dezember 2004. Ob diese Abstimmung nunmehr in Frage gestellt war, stand zunächst nicht fest. Der Vorsitzende der Wahlkommission, Jaroslaw Davidowitsch, betonte, die Stichwahl müsse auf jeden Fall wie geplant stattfinden. Auf die Entscheidung des Gerichts wolle man sich jedoch einstellen und die Gerichtsentscheidung umgesetzen: „Die Wahl findet statt, es gibt keine Alternative.“ Er kündigte einen „absolut ehrlichen und transparenten“ Urnengang an. Wähler, die aus gesundheitlichen Gründen nicht ins Wahllokal gehen könnten, hätten nun die Möglichkeit, bis Samstagabend 20:00 Uhr Ortszeit die örtlichen Wahlbehörden zu informieren. Ihre Stimmzettel sollen dann am Wahltag von Beamten bei ihnen zu Hause oder im Krankenhaus abgeholt werden.

Aus dem Lager Juschtschenkos war zu vernehmen, dass die Entscheidung des Verfassungsgerichts die Legitimität der erneuten Stichwahl nicht in Frage stelle. Oppositionssprecher Juri Kljutschkowski: „Das Urteil beseitige die letzten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Wahl.“ Die Stichwahl wird von 12.187 Beobachtern verfolgt, gegenüber 5.000 bei der vorangegangenen Stichwahl. Einer seiner Berater ließ am Vorabend der Wahl ausrichten, dass sich der Juschtschenko im Fall seiner Wahl möglicherweise nicht an das neue Wahlgesetz halten werde, das die Macht des Präsidenten einschränkt. Als Grund nannte er, dass Janukowitsch das Verfassungsgericht angerufen und sich damit nicht an den vereinbarten Kompromiss gehalten habe.

Erneute Zitterpartie nach der Wahl

Die Entscheidung des Obersten Gerichts könnte Janukowitsch nützen. Durch die Änderung des Wahlgesetzes sind etwa drei Millionen Menschen betroffen, wie der regierungsnahe Abgeordnete Nestor Schufritsch berichtet. Sie hätten bis 20:00 Uhr am Samstagabend Zeit, eine Wahl in der eigenen Wohnung zu beantragen. Ob die Behörden die Anträge in so kurzer Zeit würden bearbeiten können, bezweifelte er. Es sei damit zu rechnen, dass vom Regierungslager gegen das Wahlergebnis geklagt werde, sagte Markian Bilinskji von der in Kiew ansässigen amerikanischen Ukraine-Stiftung.

Statistik

  • 37,61 Millionen Stimmberechtigte
  • 38,3 Millionen Stimmzettel
  • 188.070 Stimmzettel für Abwesende (letzte Wahl: 1,5 Millionen = 4 %, jetzt nur noch 0,5 % der Stimmberechtigten)
  • 32.118 Wahllokale
  • 12.187 Wahlbeobachter

Quellen