Wahlcomputer: Hohe Gebühren für Akteneinsicht
Artikelstatus: Fertig 11:20, 31. Mai 2006 (CEST) Bitte keine weiteren inhaltlichen Veränderungen vornehmen, sondern einen Folgeartikel schreiben. |
Berlin (Deutschland), 31.05.2006 – Laut einem Bericht von „heise online“ vom 25. Mai hält das Bundesministerium des Inneren weiterhin an seiner umstritten Gebührenpolitik für eine Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz fest.
Am 24. Mai erhielt der Journalist der Computerzeitschrift „c't“ einen Kostenbescheid über 240 Euro für die von ihm beantragte Akteneinsicht in die Genehmigungsunterlagen für Wahlcomputer.
Das Ministerium begründete die Höhe des Kostenbescheides damit, die erbetenen Unterlagen enthielten „vielfältige technische Unterlagen und ähnliches“ der Firma Nedap, „die dem Urheberschutz der Firma unterliegen und über die allein die Firma zu befinden hat. Darüber hinaus beinhalten die Unterlagen Beschreibungen technischer Details der Wahlgeräte, die als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu bewerten sind“.
Da die Firma ihre Zustimmung gemäß §6 IFG nicht gegeben hatte, war es nötig „geschützte Informationen auszusondern“. Das Ministerium begründet die Höhe des Kostenbescheids mit dem damit verbundenen hohen Arbeitsaufwand.
Im vorliegenden Fall wäre die Bundesregierung laut Heise gemäß §31 Bundeswahlgesetz zu einer Offenlegung der Unterlagen verpflichtet.
Laut „heise online“ „prüfe der Journalist nun gemeinsam mit dem Heise-Verlag mögliche rechtliche Schritte gegen den Bescheid.“.
Gegen die Verwendung von Wahlcomputer bei der Bundestagswahl wurden zwei Wahlbeschwerden eingelegt, die bisher nicht entschieden wurden.
Quellen
- heise online: „Innenministerium hält an hohen Gebühren für Akteneinsicht fest“ (25.05.2006, 15:12 Uhr)
- Das Parlament: „Rechtliche Probleme sind vorhanden“ (24.04.2006)