Volker Beck stellt Strafanzeige gegen den Sänger „Bounty Killer“
Veröffentlicht: 14:09, 20. Mär. 2008 (CET) Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen. |
Deutschland, 20.03.2008 – Sowohl der erste Parlamentarische Geschäftsführer der grünen Bundestagsfraktion Volker Beck als auch der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) stellten eine Strafanzeige gegen den Dancehall-Musiker Bounty Killer, der mit bürgerlichen Namen Rodney Basil Price heißt. Anlass waren dessen angekündigte Auftritte in München, Essen und Berlin. Der Sänger ruft in einigen seiner Lieder dazu auf – so der Vorwurf –, schwule Männer zu verbrennen oder zu ertränken.
Zudem wurde die Bundesregierung vom LSVD aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dem Jamaikaner die Einreise nach Deutschland zu verweigern.
„Wir möchten Sie dringend auffordern, dafür Sorge zu tragen, dass die genannten menschenverachtenden Lieder nicht zur Aufführung kommen und dass der Interpret auf der Bühne keine Aussagen macht, die den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen“, heißt es in dem LSVD-Schreiben an Staatsanwaltschaft, Polizei und Veranstalter. Ebenso plädierte auch Volker Beck dafür, Rodney Price kein Einreisevisum zu erteilen.
Das Konzert in Essen wurde daraufhin durch den Konzerthallenbetreiber abgesagt. Der Tourneeveranstalter ist dagegen auf der Suche nach einem neuen Veranstaltungsort. Seitens der Kultur- und Veranstaltungszentren „Backstage“ in München wurde noch keine Entscheidung bekannt gegeben und auf vertragliche Bindungen verwiesen. Auch das „Kesselhaus“ der Kulturbrauerei in Berlin äußerte sich bisher noch nicht zu dem Fall. Vier weitere Konzerte sind vom 25. März bis zum 1. April in den Niederlanden geplant.
Quellen
- dbna: „Auftrittsverbot für ‚Bounty Killer‘?“ (17.03.2008)
- queer.de: „Strafanzeigen gegen Bounty Killer“ (18.03.2008)
- queer.de: „Bounty Killer: Konzert in Essen abgesagt“ (19.03.2008)
- backstage089.de: „Stellungnahme des Konzerthallenbetreibers in München“ (14.03.2008)