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Verkehrsuntersuchung: Unsicherheit beim Verhalten an Bahnübergängen

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Artikelstatus: Fertig 07:25, 27. Jul. 2006 (CEST)
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Hannover (Deutschland), 27.07.2006 – Bahnübergänge bereiten Autofahrern mulmige Gefühle. Die Angst, auf dem Bahnübergang den Motor abzuwürgen, während ein Zug herannaht, ist groß. Außerdem wissen viele nicht, wie man sich richtig an einem Bahnübergang verhält. Dies ist das Ergebnis der 30. Continental-Verkehrsuntersuchung, die am 31. März 2006 veröffentlicht wurde.

Dass ein Zug einen Fußgänger, Autofahrer oder Motorradfahrer erfasst, ist allerdings recht selten. Wenn etwas passiert, sind die Folgen in der Regel verheerend. So stirbt bei jedem vierten Bahnübergangsunfall ein Mensch, meistens allerdings aus Leichtsinn, Dummheit oder Unwissenheit. So hat ein Zug im idealen Fall, sprich: bei trockenem Wetter, keinem Schmierfilm auf den Schienen, einen Bremsweg von 600 Metern bei einer angenommenen Geschwindigkeit von 160 Kilometer pro Stunde bis er zum Stehen kommt. Bei schlechtem Wetter können es sogar bis zu 1.000 Meter, also ein Kilometer sein. Zum Vergleich: Ein Auto steht in der Regel nach 40 Metern Bremsweg bei einer Ausgangsgeschwindigkeit von 100 Kilometern pro Stunde.

Erschreckend ist, dass 39 Prozent der Befragten ein rotes Blinklicht an einem Bahnübergang nur für einen Warnhinweis halten, aber nicht für eine Verpflichtung anzuhalten. Dies ist definitiv nicht so. Ein rotes Blinklicht heißt „Anhalten!“. Nur geringfügig kleiner ist die Zahl derer, die meinen, bei gelbem Licht noch schnell durchfahren zu dürfen. Ganze sechs Prozent sind sogar der Ansicht, dass man bei geschlossenen Halbschranken auf eigene Gefahr die Schranken umfahren dürfe. Auch dies ist nicht so. Die Schranke auf der anderen Straßenseite fehlt, um eine Fluchtmöglichkeit zu schaffen für Autofahrer, die eingeschlossen auf dem Bahnübergang stehen. Halbschranken werden dann verwendet, wenn vor Ort kein Schrankenwärter ist, der den Bahnübergang überwacht, damit kein Auto eingeschlossen wird. Statt dessen werden sie vom Zug aktiviert. Des Weiteren vergehen teilweise nur sieben Sekunden zwischen dem Senken der Schrankenbäume und dem Überqueren des Bahnübergangs durch den Zug.

Außerdem glauben 14 Prozent, bei rotem Licht noch den Bahnübergang passieren zu dürfen, solange die Schranken noch oben sind. Auch das ist eine Fehlinformation. Der Grund liegt aber darin, dass zwischen dem Aufleuchten der roten Lampen und dem Senken der Schranken bis zu 30 Sekunden vergehen dürfen.

Die Autoren der Studie, Prof. Dr.-Ing. Jürgen Steinbrecher und Dr. Dieter Ellinghaus, fordern strengere Sanktionen bei Fehlverhalten. So kostet es jetzt schon 50 Euro und drei Punkte in Flensburg, wenn man dem Schienenfahrzeug keinen Vorrang gewährt, und bis zu 150 Euro, drei Punkte und einen Monat Fahrverbot, sollte man ein gelbes oder rotes Licht beziehungsweise das Pfeifen des Zuges ignorieren.

Zusätzlich fordern beide Professoren mehr Aufklärungsarbeit zum richtigen Umgang und dem richtigen Verhalten an Bahnübergängen durchzuführen, wie sie seit vier Jahren im Rahmen der Aktion „Sicher drüber“ des ADAC und der Deutschen Bahn geleistet wird.

Quellen