Urteil im Hartz-Prozess: Bewährung und Geldstrafe
Erscheinungsbild
Artikelstatus: Fertig 12:06, 27. Jan. 2007 (CET) Bitte keine weiteren inhaltlichen Veränderungen vornehmen, sondern einen Folgeartikel schreiben. |
Braunschweig (Deutschland), 27.01.2007 – Der frühere Personalvorstand der Volkswagen AG Peter Hartz ist vom Landgericht Braunschweig vorgestern zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und der maximal möglichen Geldstrafe von 360 Tagessätzen – in diesem Fall 576.000 Euro – verurteilt worden. Nach Ansicht des Gerichts habe Hartz sich in 21 Fällen der Veruntreuung strafbar gemacht und dabei dem früheren Betriebsratsvorsitzenden Klaus Volkert einen Betrag von rund 2,6 Millionen Euro zukommen lassen.
Quellen
- die tageszeitung online: „Peter Hartz verurteilt“ (26.01.2007)