USA: Gericht erklärt Teile der Gesundheitsreform für verfassungswidrig
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Richmond (Virginia) (Vereinigte Staaten), 14.12.2010 – Das Bundesdistriktsgericht in Richmond (Virginia) hat einen Kernbestandteil der Gesundheitsreform von US-Präsident Barack Obama mit der Verfassung der Vereinigten Staaten für unvereinbar erklärt.
Es handelt sich dabei um die vorgesehene Versicherungspflicht, die mit der Pflichtmitgliedschaft in einer Krankenkasse für deutsche Arbeitnehmer verglichen werden kann. Das Gericht ist der Meinung, der Bundesgesetzgeber, also der Kongress in Washington, habe kein Recht, eine solche Pflicht gesetzlich zu begründen.
Ein solches Recht müsste mit der Handelsklausel der Verfassung übereinstimmen. Diese berechtigt den Bund, die Vertragsfreiheit einzuschränken, wenn dies zur Regulierung eines staatenübergreifenden Marktes notwendig ist. Ob es sich bei Krankenversicherungen um einen staatenübergreifenden Markt handelt und ob somit nicht die Bundesstaaten, sondern vielmehr der Bund zu einer eventuellen Regulierung berechtigt ist, ist unumstritten. Fraglich ist allerdings, ob eine Einschränkung der Vertragsfreiheit in Form eines Kontraktionszwangs von der Handelsklausel erfasst ist. Die Begründung der Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung stellt einen Vertrag und mithin eine Kontraktion dar. Eine Pflichtmitgliedschaft ist zivilrechtlich dementsprechend ein Kontraktionszwang[1]. Das Gericht in Richmond vertritt die Rechtsauffassung, dass lediglich Kontraktionsverbote, also gesetzliche Einschränkungen der Inhalte von Verträgen, zulässig seien.
Zwei andere Distriktsgerichte für Angelegenheiten des Bundesrechts, nämlich Detroit (Michigan) und Lynchburg (Virginia), haben bisher in genau derselben Angelegenheit die Gesundheitsreform für verfassungsrechtlich unbedenklich erklärt.
Die Distriktsgerichte stellen eine untere Instanz der Gerichtsbarkeit dar. Es ist davon auszugehen, dass die Angelegenheit letztinstanzlich dem Supreme Court zur Entscheidung vorgelegt werden wird. Wie dieser dann entscheiden wird, ist angesichts seiner bisherigen Rechtsprechung zur Handelsklausel noch nicht abzusehen.
Die Versicherungspflicht, also der Kontraktionszwang, ist für beide Seiten bindend, also nicht nur für den zu Versichernden, sondern auch für die Versicherung. Dies ist der Kern der Gesundheitsreform, deren Ziel es ist, den Anteil der nicht krankenversicherten Bevölkerung, der in den USA aufgrund der bisherigen Struktur des Gesundheitsmarkts im Vergleich zu anderen westlichen Nationen außerordentlich hoch ist, zu minimieren. Sollte sich die Rechtsauffassung des Gerichts in Richmond letztlich durchsetzen, so wäre die Gesundheitsreform praktisch gescheitert. Entsprechende Regelungen könnten dann nur noch die Bundesstaaten einzeln für sich treffen.
Anmerkungen
- ↑ In Deutschland handelt es sich hingegen nicht um einen zivilrechtlichen Kontraktionszwang, da das Krankenkassenwesen einen öffentlich-rechtlichen Charakter hat und die Mitgliedschaft i.d.R. nicht per Vertrag, sondern per Gesetz begründet wird, vgl. Wikipedia: Krankenkasse