SoFFin-Stabilisierungsmaßnahmen von 294 Milliarden Euro beantragt
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Frankfurt am Main (Deutschland), 05.03.2009 – Der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) wurde durch das Finanzmarktstabilisierungsgesetz vom 17. Oktober 2008 eingerichtet. Der Finanzmarktstabilisierungsfonds wurde mit einem Finanzvolumen von 480 Milliarden Euro ausgestattet. Die SoFFin hat ihre Arbeit am 27. Oktober 2008 aufgenommen.
Wie die kommissarische Presesprecherin des Sonderfonds, Frau Susanne Mehlhorn in einer Presseaussendung angab, lagen der SoFFin bis Ende Februar 2009 bereits Anträge über 294 Milliarden Euro vor. Bisher wurden bereits Garantien über 178 Milliarden Euro vergeben, von denen bereits 45 Milliarden Euro wieder ausgelaufen sind. Weiterhin wurde Eigenkapital von 19 Milliarden Euro vergeben. Dem SoFFin liegen 18 Anträge und 20 Voranfragen auf Staatsbeihilfen vor.
Erleichterungen für die Rettungsübernahme von Finanzmarktunternehmen sollen durch ein Ergänzungsgesetz der Bundesregierung vom 18. Februar 2009 erfolgen. Diese Erleichterungen sollen bis April 2009 in Kraft treten.
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Quellen
- www.soffin.de: „Stabilisierungsmaßnahmen des SoFFin im Februar 2009“ (Presseerklärung) (03.03.2009)