Schweizer Bundesgericht erklärt degressive Steuern für verfassungswidrig
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Lausanne (Schweiz), 02.06.2007 – Das Schweizer Bundesgericht hat mit sechs zu einer Stimme die im Kanton Obwalden eingeführte, umstrittene degressive Besteuerung für verfassungswidrig erklärt. Damit gibt es der staatsrechtlichen Beschwerde mehrerer Obwaldner recht, die einen Verstoß gegen die in der Verfassung vorgeschriebene Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit geltend gemacht hatten.
Das Obwaldner Steuergesetz, dem zufolge die Steuersätze ab einem Einkommen von 300.000 Franken und einem Vermögen von 5 Millionen Franken wieder sinken, war 2005 von 86 % der Abstimmenden im Kanton angenommen worden, um die wirtschaftliche Attraktivität der Randregion zu fördern und ergiebige Steuerzahler anzuziehen. Es hatte seither in der gesamten Schweiz für heftige Diskussionen um Steuerwettbewerb und Steuergerechtigkeit gesorgt. Die Obwaldner Regierung hat das Bundesgerichtsurteil akzeptiert und wird das Steuergesetz anpassen.
Der Kanton Schaffhausen, der ebenfalls degressive Steuertarife kennt, wird seine Praxis ebenfalls zu ändern haben.
Linksstehende Kreise in der Schweiz begrüßten das Urteil, während die rechtsstehenden Bundesräte Hans-Rudolf Merz und Christoph Blocher, die das „Obwaldner Modell“ unterstützt hatten, sich zunächst nicht dazu äußern wollten. Die Parteien FDP und SVP sprachen von einer Torpedierung des Steuerwettbewerbs sowie des Obwaldner Volkswillens; die SVP plant eine Änderung der Verfassung, die degressive Besteuerung ermöglichen soll.
Quellen
- Tages-Anzeiger Online: „Schallende Ohrfeige für den Bundesrat“ (01.06.2007)
- Tages-Anzeiger Online: „Degressive Steuertarife gestoppt“ (01.06.2007)
- fdp.ch: „Fiskalistischer Entscheid - Bundesgericht torpediert den Steuerwettbewerb“ (Medienmitteilung) (01.06.2007)
- svp.ch: „SVP prüft Verfassungsänderung für Steuerwettbewerb“ (Pressecommuniqué) (01.06.2007)