Saudi-Arabien: 30 Peitschenhiebe wegen „unerlaubten Herumlaufens inmitten von Frauen“
Veröffentlicht: 17:08, 6. Jan. 2011 (CET) Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen. |
Ha'il (Saudi-Arabien), 06.01.2011 – Die unverschleierten Augen einer Frau, die in Begleitung ihres Mannes und eines weiteren Verwandten einen Basar der Stadt Ha'il besuchte, veranlassten laut einem Bericht der arabischen Zeitung „Al-Watan“ von gestern einen Angehörigen der islamischen Religionspolizei einzugreifen. Er forderte den Mann auf, dafür zu sorgen, dass auch die Augen der Frau verschleiert wurden. Der Mann weigerte sich jedoch. Darauf kam es zu einem Streit, in dessen Verlauf der Polizist den Mann mit einem Messer verletzte. Der Mann, der 28 Tage in Untersuchungshaft verbringen musste, und ein weiterer Verwandter erhielten nun von einem Gericht wegen „unerlaubten Herumlaufens inmitten von Frauen“ eine Strafe von je 30 Peitschenhieben. Der Polizist hatte während der Verhandlung behauptet, er sei von dem Mann angegriffen worden.
In Saudi-Arabien müssen Frauen zwar ihren Körper verschleiern, wenn sie sich in der Öffentlichkeit bewegen. Eine Verschleierung der Augen ist zwar auch verbreitet, jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Beide Parteien wollen gegen das Urteil Berufung einlegen. Die „Behörde für die Förderung der Tugend und die Vermeidung des Lasters“, für die der Polizist arbeitete, will das Urteil anfechten, weil es ihr als zu mild erscheint.