Rekord: Noch nie gab es in Deutschland so wenig Krankmeldungen wie 2005

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Artikelstatus: Fertig 14:13, 3. Jan. 2006 (CET)
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Berlin (Deutschland), 03.01.2006 – Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sichert jedem Beschäftigten in Deutschland gesetzlich einen Anspruch auf Entgelt im Falle einer Krankheit zu. Seit der Einführung des Gesetzes im Jahre 1970 hat es noch nie so einen niedrigen Krankenstand gegeben wie im Jahr 2005: 3,3 Prozent stellen einen historischen Tiefststand dar. Nur bei psychischen Erkrankungen fehlten die Arbeitnehmer länger als 2004.

Die Zahl rechnet sich als prozentaler Anteil der Krankgeschriebenen an den Beschäftigten je Kalendertag. Diese Zahl lag in den 70-er und 80-er Jahren häufig über fünf Prozent der Beschäftigten. Im Jahr 2003 sank der Prozentwert im Jahresmittel erstmals unter die Vier-Prozent-Marke, um im Jahre 2004 bei 3,4 Prozent anzukommen. Mit 3,3 Prozent im vergangenen Jahr 2005 ist also eine historische Rekordmarke erreicht worden. Im ersten Halbjahr 2005 habe der Krankenstand aber zunächst höher als im Vorjahreszeitraum gelegen. Die Zahlen stammen vom Bundesgesundheitsministerium.

Mehrere Gründe werden für den Rückgang der Zahlen verantwortlich gemacht. Der Bundesverband der Betriebskrankenkassen verweist auf eine Verjüngung der Altersstruktur der Belegschaften sowie auf den „anhaltende[n] Nachfragedruck am Arbeitsmarkt“ (Reuters). Damit spielt der Verband auf die Tatsache an, dass es viele Menschen gibt, die lieber heute als morgen eine Arbeit aufnehmen würden. Das erhöht den Druck auf die Beschäftigten, ihre Personalakte „sauber“ zu halten. Dazu gehört eben auch die Zahl der Fehltage durch Krankheit. Weiterhin wird ein Trend zum relativen Wachstum des Dienstleistungssektors in Deutschland konstatiert, der zur Verringerung der Krankenstatistik beiträgt, weil im produzierenden Gewerbe durch die höhere Arbeitsbelastung ein traditionell höherer Krankenstand vorhanden ist.

Der anhaltende Druck des Arbeitsmarktes sowie die beschriebenen langfristigen Trends bescheren den Unternehmen eine Senkung des Kostendrucks im Sinne sinkender Lohnnebenkosten und den Krankenkassen geringere Ausgaben. Bereits im Jahre 2004 waren die durch das Gesetz zur Lohnfortzahlung entstehenden Kosten für die Unternehmen um eine Milliarde Euro gesunken. Die Aufwendungen der Krankenkassen sanken in den ersten neun Monaten des Vorjahres um 358 Millionen Euro, das entspricht einer Verringerung der Ausgaben um 7,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

Quellen