Reform der Erbschaftssteuer: Seehofer möchte Regionalisierung

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Veröffentlicht: 19:46, 22. Jun. 2016 (CEST)
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Horst Seehofer (CSU)

München (Deutschland), 22.06.2016 – Bei der anstehenden Reform der Erbschaftssteuer geht es vor allem um die Unternehmensnachfolge. Auslöser ist unter anderem ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Ende 2014. Im Erbfall gibt es zwar Freibeträge, diese sind jedoch - sofern es sich nicht um Ehegatten oder eigene Kinder handelt - zu niedrig, so dass eine Fortführung des Betriebes oft gefährdet ist. Auch bei Familienunternehmen kann es ab einer bestimmten Betriebsgröße zu einer unverhältnismäßig hohen Erbschaftssteuer kommen. In der Vergangenheit versuchten große private Unternehmen das Vermögen über Generationen zum Beispiel durch eine gemeinnützige Stiftung zu retten.

Gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2014 sind einige Gesetzesparagraphen seit dem Inkrafttreten des Erbschaftsteuerreformgesetzes zum 1. Januar 2009 nicht vereinbar mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes. Das bisherige Recht ist bis zu einer Neuregelung weiter anwendbar; der Gesetzgeber ist verpflichtet, spätestens bis zum 30. Juni 2016 eine Neuregelung zu treffen.

Die neuen Regelungen sind teilweise sehr kompliziert. Eine Besonderheit zeichnet sich für große Vermögen ab. Bei einem Betriebsvermögen von mehr als 26 Millionen Euro soll eine „Bedürfnisprüfung“ angeboten werden. Dabei muss der Erbe sein Privatvermögen offenlegen und nachweisen, dass er durch die Erbschaftsteuer überfordert würde. Im Referentenentwurf war eine Grenze von 20 Millionen Euro vorgeschlagen worden. Zwischen den Regierungsparteien CDU, CSU und SPD wurde jetzt ein Kompromiss ausgehandelt, so dass die gesetzlichen Änderungen durch den Bundestag beschlossen werden können.

Der bayrische Ministerpräsident Horst Seehofen (CSU) ist damit nicht zufrieden. Er plädiert für eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer, „weil uns viele Elemente eigentlich nicht hinreichend gefallen, die da in Berlin zusammen entschieden wurden.“ Dies wäre eine grundsätzliche Änderung im Erbschaftssteuerrecht, das in ganz Deutschland einheitlich gilt.


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