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Quo vadis, Bavaria? BVG – Klage gegen präventive Überwachung ab 01.01.2006

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Artikelstatus: Fertig 19:07, 13. Jan. 2006 (CET)
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München / Karlsruhe (Deutschland), 13.01.2006 – Im Bayerischen Landtag sind am 14.12.2005 mit den Stimmen der Regierungsmehrheit der CSU deutliche Änderungen am Polizeiaufgabengesetz (PAG) beschlossen worden, die die Befugnisse der Polizei in Richtung präventiver (vorbeugender) Überwachung erweitern. Der in der teilweise scharf geführten Diskussionen zwischen den bayerischen Oppositionsparteien und der CSU in den letzten zwei Jahren oft massiv kritisierte und in Teilen geänderte Gesetzesentwurf passierte den Bayerischen Landtag am 14.12.2005 mit den Stimmen der Regierungsmehrheit. Die Opposition gab dabei kein geschlossenes Bild ab – die Grünen stimmten geschlossen gegen die Änderungen, während viele SPD-Abgeordnete auch von der Möglichkeit der Stimmenthaltung Gebrauch machten.

Das Gesetz trat mit dem Jahresbeginn am 01.01.2006 in Kraft, es scheint jedoch keineswegs in trockenen Tüchern: Der Rechtsexperte und Landtagsabgeordnete der SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Klaus Hahnzog, kündigte am 15.12.2005 eine Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an, da er das Gesetz in Konflikt mit den Grundrechten sehe. Dies scheint seitens der CSU-Fraktion auch nicht bestritten zu werden, findet sich doch im Änderungsantrag vom 17.10.2005 der neue Paragraph „§ 3 – Einschränkung von Grundrechten – Auf Grund dieses Gesetzes kann das Fernmeldegeheimnis (Art. 10 des Grundgesetzes und Art. 112 Abs. 1 der Verfassung) eingeschränkt werden.“

In Folge der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Frage der Verfassungswidrigkeit des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (27.07.2005), sowie zum Großen Lauschangriff (03.03.2004) – betreffend unter anderem die Frage der Wohnraumüberwachung ohne Vorliegen einer Straftat - waren im Laufe der Auseinandersetzung seitens der Regierung zwar einige Änderungen vorgenommen worden, diese gehen den Oppositionsparteien jedoch nicht weit genug.

Die Entscheidung zur Änderung des PAG wurde am Tag des EU-Entscheides zur Vorratsdatenspeicherung im Landtag beschlossen (EU-Parlament stimmt Vorratsdatenspeicherung zu), fand jedoch in den Medien wie auch der EU-Entscheid selbst recht wenig Beachtung; am Tage des Entscheides waren in Foren immer wieder Vorwürfe insbesondere an die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender lautgeworden, diese hätten die Berichterstattung zum EU-Entscheid in den Nachrichten unterschlagen und seien ihrem Auftrag zur Information nicht nachgekommen.

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Quellen