Quo vadis, Bavaria? BVG – Klage gegen präventive Überwachung ab 01.01.2006
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München / Karlsruhe (Deutschland), 13.01.2006 – Im Bayerischen Landtag sind am 14.12.2005 mit den Stimmen der Regierungsmehrheit der CSU deutliche Änderungen am Polizeiaufgabengesetz (PAG) beschlossen worden, die die Befugnisse der Polizei in Richtung präventiver (vorbeugender) Überwachung erweitern. Der in der teilweise scharf geführten Diskussionen zwischen den bayerischen Oppositionsparteien und der CSU in den letzten zwei Jahren oft massiv kritisierte und in Teilen geänderte Gesetzesentwurf passierte den Bayerischen Landtag am 14.12.2005 mit den Stimmen der Regierungsmehrheit. Die Opposition gab dabei kein geschlossenes Bild ab – die Grünen stimmten geschlossen gegen die Änderungen, während viele SPD-Abgeordnete auch von der Möglichkeit der Stimmenthaltung Gebrauch machten.
Das Gesetz trat mit dem Jahresbeginn am 01.01.2006 in Kraft, es scheint jedoch keineswegs in trockenen Tüchern: Der Rechtsexperte und Landtagsabgeordnete der SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Klaus Hahnzog, kündigte am 15.12.2005 eine Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an, da er das Gesetz in Konflikt mit den Grundrechten sehe. Dies scheint seitens der CSU-Fraktion auch nicht bestritten zu werden, findet sich doch im Änderungsantrag vom 17.10.2005 der neue Paragraph „§ 3 – Einschränkung von Grundrechten – Auf Grund dieses Gesetzes kann das Fernmeldegeheimnis (Art. 10 des Grundgesetzes und Art. 112 Abs. 1 der Verfassung) eingeschränkt werden.“
In Folge der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Frage der Verfassungswidrigkeit des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (27.07.2005), sowie zum Großen Lauschangriff (03.03.2004) – betreffend unter anderem die Frage der Wohnraumüberwachung ohne Vorliegen einer Straftat - waren im Laufe der Auseinandersetzung seitens der Regierung zwar einige Änderungen vorgenommen worden, diese gehen den Oppositionsparteien jedoch nicht weit genug.
Die Entscheidung zur Änderung des PAG wurde am Tag des EU-Entscheides zur Vorratsdatenspeicherung im Landtag beschlossen (EU-Parlament stimmt Vorratsdatenspeicherung zu), fand jedoch in den Medien wie auch der EU-Entscheid selbst recht wenig Beachtung; am Tage des Entscheides waren in Foren immer wieder Vorwürfe insbesondere an die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender lautgeworden, diese hätten die Berichterstattung zum EU-Entscheid in den Nachrichten unterschlagen und seien ihrem Auftrag zur Information nicht nachgekommen.
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Quellen
- Bayerischer Landtag: „Drucksache 15/2096“ (Gesetzentwurf des beschlossenen Gesetzes; PDF, 237 KB) (23.11.2004)
- Bayerischer Landtag: „Drucksache 15/4441“ (Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit mit den empfohlenen Änderungen; PDF, 39 KB) (08.12.2005)
- Bayerischer Landtag: „Plenarprotokoll 15/30“ (Seite 2080 bis 2086 zum Thema des Artikels PDF, 913 KB) (01.12.2004)
- heise online: „Klage gegen Ausweitung der Telefonüberwachung in Bayern angekündigt“ (15.12.2005)
- Das Bundesverfassungsgericht: „BVerfG, 1 BvR 668/04“ (Entscheid zum Niedersächsischen Gesetz) (27.07.2005)
- Das Bundesverfassungsgericht: „BVerfG, 1 BvR 2378/98“ (Entscheid zum „Großen Lauschangriff“) (03.03..2004)
- Bayerisches Staatsministerium des Inneren: „Pressemitteilung Nr. 511/05“ (zur beschlossenen Novellierung des PAG) (14.12.2005)
- heise online: „News-Forum: EU-Parlament beschließt massive Überwachung der Telekommunikation“ (14.12.2005)