Prozessauftakt wegen Todesflug eines ADAC-Hubschraubers

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Artikelstatus: Fertig 15:02, 7. Sep. 2005 (CEST)
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Uelzen (Deutschland), 07.09.2005 – Seit heute steht ein 38-jähriger ehemaliger Hubschrauberpilot vor dem Amtsgericht Uelzen. Ihm wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft macht ihn für den Tod eines Notarztes verantwortlich.

Der als erfahren und zuverlässig geltende Pilot soll durch einen riskanten Tiefflug mit dem ADAC-Rettungshubschrauber „Christoph 19“ am 20. Januar 2003 den Tod des Arztes verschuldet haben. Der Hubschrauber befand sich auf dem Rückflug von einer Unfallklinik in Hamburg zu seinem Standort in Uelzen. Er war damals in den Elbe-Seitenkanal im Landkreis Uelzen gestürzt, nachdem er aus Sicht der Staatsanwaltschaft ohne Grund unter einer Kanalbrücke hindurchgeflogen war. Unmittelbar danach war er in den Kanal gestürzt und unter den Eisschollen verschwunden.

Der Pilot und ein Rettungsassistent konnten sich aus eigener Kraft aus dem Hubschrauber retten, der 36-jährige Notarzt ertrank im Kanal. Ein Autokran barg den Hubschrauber erst fünf Stunden nach dem Absturz aus dem Wasser. Die Bergung hatte sich so lange verzögert, weil die Maschine ständig kanalabwärts trieb.

Die Braunschweiger Flugunfallermittlungsstelle kam nach dem Abschluss der Untersuchungen zu dem Ergebnis, dass der Absturz ohne diesen Tiefflug nicht passiert wäre.

Ein wichtiger Zeuge in dem Prozess ist neben dem Sachverständigen ein Jogger, der sich während des Absturzes in unmittelbarer Nähe befand. Der Verteidiger des Piloten bestritt vor Gericht, dass der Tiefflug zum Absturz geführt hatte. Er gab an, der Hubschrauber hätte ein Getriebeproblem gehabt und deswegen so tief geflogen.

Seit dem Absturz legt der ADAC auf die psychischen Tests für die Piloten noch größeren Wert als zuvor. Das Urteil in dem Prozess wird in fünf Tagen erwartet. Der Hubschrauberpilot befindet sich seit Januar 2003 in psychologischer Behandlung.

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Quellen