Prozess um Bremer Kaufhausbrand hat begonnen
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Bremen (Deutschland), 05.08.2016 – Über ein Jahr nach dem Brand eines traditionsreichen Kaufhauses hat jetzt am Montag, den 1. August, der Prozess vor dem Bremer Landgericht begonnen, in dem die Motive und Täterschaft aufgeklärt werden sollen. Angeklagt ist der Geschäftsführer. Ihm wird vorgeworfen, er habe zusammen mit einem Komplizen am 6. Mai 2015 an mehreren Stellen des Hauses Feuer gelegt. Das Gebäude brannte in kurzer Zeit völlig aus und muss wahrscheinlich abgerissen werden. Auch Nachbargebäude wurde in Mitleidenschaft gezogen. Der Schaden wird auf rund 14 Millionen Euro geschätzt. Außerdem wurde die Straße, an der das Gebäude steht, vier Monate lang gesperrt, so dass die benachbarten Geschäfte Umsatzeinbußen hinnehmen mussten.
Als Beweis für die geplante Brandstiftung soll ein Video dienen, dass einige Wochen zuvor von Überwachungskameras innerhalb des Traditionshauses aufgezeichnet worden war. Darauf sind der Angeklagte und sein Komplize in einem Gespräch zu sehen. Lippenableser sollen rekonstruieren helfen, um was es in diesem Gespräch gegangen ist. Möglicherweise wurden Details der geplanten Straftat besprochen. Aufgrund des Brandverlaufs ist davon auszugehen, dass absichtlich Feuer an mehreren Stellen in dem mehrstöckigen Gebäude gelegt wurde.
Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Nach seinen Darstellungen wurde er von zwei unbekannten Männern überfallen, die anschließend den Brand gelegt hätten. Die Beute in Höhe von 10.000 Euro aus dem Tresor sei gering gewesen. Er vermutet einen Racheakt und wirft den Ermittlungsbehörden unsaubere Arbeit vor. In dem Gebäude waren zehn Überwachungskameras installiert, und auf den geretteten Videoaufnahmen sei einer der Täter zu erkennen.
Einer anderen Version zufolge habe der Angeklagte die beiden Täter beauftragt und das Ganze nur inszeniert, um die Versicherungsprämie zu kassieren. Angeblich sei das Geschäft nicht mehr so gut gelaufen. Der Angeklagte behauptet jedoch, keinerlei Vorteil daraus gezogen zu haben. Das Motiv ist - unabhängig von der Täterschaft - nach wie vor unklar. Richter und Schöffen des Landgerichts wollen versuchen, in rund 30 Prozesstagen die Hintergründe aufzuklären.
Themenverwandte Artikel
[Bearbeiten]Zufall oder Absicht? Brandanschlag auf ein Gebäude am Tage eines Gerichtsurteils (26.05.2015)
Quellen
[Bearbeiten]- www.weser-kurier.de: „Harms-am-Wall-Prozess: Eulenbruch rechnet mit Ermittlern ab“ (01.08.2016)
- www.weser-kurier.de: „Auftakt im Harms-Prozess: Der Brand am Boulevard“ (01.08.2016)
- www.nwzonline.de: „Harms Am Wall In Bremen: War es Brandstiftung oder ein Raubüberfall?“ (02.08.2016)
- www.weser-kurier.de: „Harms-Chef: So war es in der Brandnacht“ (09.05.2015)