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Polizistenmörder von Kusel zu lebenslanger Strafe verurteilt

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Veröffentlicht: 23:27, 30. Nov. 2022 (CET)
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Kaiserslautern (Deutschland), 30.11.2022 – Heute hat das Landgericht Kaiserslautern eine lebenslange Haftstrafe über den 39-jährigen Angeklagten Andreas S. verhängt, wegen Mordes an zwei Polizisten. Die Tat, die sich im Januar auf der Kreisstraße 22 in der Nähe von Kusel zugetragen hatte, sorgte bundesweit für Entsetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Außer dem Mord wurden Andreas S. weitere Strafdelikte wie gewerbsmäßige Jagdwilderei und Angriff auf Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Wegen besonderer Schwere der Schuld verliert der Angeklagte die Aussicht auf eine vorzeitige Entlassung aus der Haft, die dann möglich gewesen wäre, wenn 15 Jahre der Haftstrafe bereits verbüßt worden wären.

Laut Urteilsbegründung hat Andreas S. die zwei Polizisten (Alexander K. und Yasmin B.) erschossen, um damit seine gewerbsmäßige Wilderei und illegale Waffen-Nutzung zu verdecken. Der Vorsitzende Richter meinte, dass der Täter seine Handlung „planvoll und eiskalt“ ausgeführt habe.

Die Staatsanwaltschaft sprach in ihrem Plädoyer auch von Habgier als Mordmerkmal: Ohne die Ermordung der zwei Polizisten sei die Veräußerung der 22 erlegten Rehe und Hirsche nicht möglich gewesen. Dieses Mordmerkmal konnte vom Gericht jedoch nicht sicher festgestellt werden, genausowenig wie Heimtücke und Niedere Beweggründe, die ebenfalls vom Gericht nicht festgestellt wurden.

Der 33-jährige Mitangeklagte Florian V., dem der Vorwurf der Mittäterschaft der gewerbsmäßigen Wilderei und Strafvereitelung gemacht wurde, ist ebenfalls verurteilt worden. Er bleibt aber aufgrund seiner Kooperation und hilfreichen Aufklärung der Tathandlung ungestraft, auch wenn er sich an der Verdeckung der Beweismittel beteiligt habe. Ihm wurde sogar Entschädigung für seine Zeit in der Untersuchungshaft zugebilligt. Florian V. und Andreas S. wurden nach der Tatausführung im Saarland festgenommen.



Quellen

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