Planungsfehler in Niedersachsen: Dürfen Familien nach 30 Jahren nicht mehr im Musterhaus wohnen?
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Burgdorf (Deutschland), 06.03.2015 – Nach einigen Jahrzehnten fiel der zuständigen Behörde in der Region Hannover auf, dass Familien in einem Gebiet wohnen, in dem es laut Gesetz nicht erlaubt sei. Es handelt sich um eine Musterhaussiedlung in Burgdorf, die in den 1980er-Jahren angelegt worden war. Laut Bebauungsplan stehen die Häuser in einem Gewerbegebiet. Mit einer Umwandlung in ein Mischgebiet könnte diese bürokratische Hürde überwunden werden. Darüber hat der zuständige Fachauschuss der Stadt Burgwedel fast ein Jahr lang beraten, ohne jedoch zu einem positiven Ergebnis zu kommen.
In Deutschland regelt die Baunutzungsverordnung das Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe. Wohnungen sind nur ausnahmsweise in Gewerbegebieten für die Personen zulässig, die dort selbst ein Gewerbe bzw. Büro betreiben. Das Problem tritt im vorliegenden Fall auf, wenn die Person den Betrieb aufgibt, aber weiter in dem Gebiet wohnen möchte. Bei einem Mischgebiet würde diese Beschränkung nicht gelten. Weiterhin kam der Fachausschuss zu dem Ergebnis, dass in einem Gewerbegebiet höhere Lärmpegel zulässig seien als in einem Mischgebiet und daher eine Umwandlung nicht möglich wäre.
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Quellen
- www.ndr.de: „Müssen Musterhäuser nun doch geräumt werden?“ (18.02.2015)
- www.ndr.de: „Verlieren 20 Familien ihr Zuhause?“ (17.04.2014)
- www.haz.de: „Müssen Bewohner ihre Häuser räumen?“ (14.03.2014)