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Neuer Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst tritt in Kraft

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Artikelstatus: Fertig 09:20, 7. Okt. 2005 (CEST)
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Berlin (Deutschland), 30.09.2005 – Morgen, am 1. Oktober, tritt für die 2,2 Millionen öffentlichen Bediensteten von Bund und Kommunen der neue „Tarifvertrag öffentlicher Dienst“ (TVöD) in Kraft. Die Wochenarbeitszeit wird einheitlich auf 39 Stunden festgelegt. Bisher betrug sie 38,5 Stunden im Westen und 40 Stunden im Osten.

Mit dem am 13. September unterzeichneten Werk, das die bisher getrennten Tarifverträge für Arbeiter (MTArb) und Angestellte (BAT) vereinheitlicht, kommen vor allem viele Vereinfachungen. Gegenüber mehreren Aktenordnern, die für seine Vorgänger notwendig waren, umfasst der TVöD nur noch etwa 60 Seiten. Unter anderem wurden 17.000 Eingruppierungsmerkmale abgeschafft.

Die bestehenden 49 Tarifgruppen werden in 15 Entgeltgruppen umgewandelt, in denen es jeweils sechs Erfahrungsstufen gibt. Die Gehälter gehen dabei von 1286 bis 5030 Euro. Der automatische Aufstieg in eine höhere Entgeltgruppe nach Lebensalter fällt weg, genau wie die vom Familienstand und der Kinderzahl abhängigen Zuschüsse.

In Zukunft ist ein Aufstieg in eine höhere Entgeltgruppe nur von der Art der Beschäftigung abhängig. Daneben gibt es, je nach Arbeitsleistung, Aufstiege in höhere Erfahrungsstufen und zusätzliche Vergütungen, die über die nächsten Jahre auf bis zu 8% der Bezüge anwachsen sollen. Für die derzeit Beschäftigten gilt Besitzstandswahrung, sie werden entsprechend ihrer aktuellen Tarifgruppen und Verdienste eingeteilt.

Der TVöD gilt nicht für die 900.000 Beschäftigten der Länder. Gestern gaben die Länder, die Gewerkschaft ver.di und der Deutsche Beamtenbund bekannt, die Tarifverhandlungen wieder aufnehmen zu wollen. Diese waren im Streit um die Wochenarbeitszeit gescheitert.

Quellen