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Nachwahl in Dresden nach Tod der NPD-Kandidatin

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Dresden / Berlin (Deutschland), 08.09.2005 – Wegen des Todes der NPD-Kandidatin im Wahlkreis Dresden I., Kerstin Bärbel Lorenz, wurde die Wahl zum Deutschen Bundestag für diesen Wahlkreis abgesagt und auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

Nachdem die 43-jährige Politikerin am Montag, dem 5. September, bei einer Wahlkampfveranstaltung einen Hirnschlag erlitt und bereits am Dienstag für Hirntod erklärt wurde, ist sie am gestrigen Mittwoch verstorben.

Nach geltender Gesetzlage (§ 43 Bundeswahlgesetz in Verbindung mit § 82 Bundeswahlordnung) hat der Tod eines Wahlkreisbewerbers unmittelbar vor dem Wahltag zur Folge, dass die Wahl für den betroffenen Wahlkreis abgesagt und binnen sechs Wochen nach dem eigentlichen Wahltermin nachgeholt werden muss, bereits abgegebene Briefwahlstimmen sind gegenstandslos. Betroffen sind die Ortsamtsbereiche Altstadt, Blasewitz, Leuben, Plauen und Prohlis. Die übrigen Stadtteile Dresdens sind von der Nachwahl nicht betroffen, da sie im Wahlkreis Dresden II. liegen.

Für die Wähler in dem betroffenen Wahlkreis bedeutet die Nachwahl einen nicht zu unterschätzenden taktischen Vorteil, da sie zum Zeitpunkt der Wahl bereits das Ergebnis aus dem übrigen Bundesgebiet kennen und ihr Wahlverhalten danach richten könnten. In einem ähnlichen Fall hatte das Hessische Wahlprüfungsgericht 1995 bei der Hessischen Landtagswahl es für unvereinbar mit dem Grundsatz der Wahlgleichheit erklärt, dass die von der Nachwahl betroffenen Wähler einen derartigen Wissensvorsprung haben. Nach der Auffassung des Gerichtes sei es daher unzulässig, die Ergebnisse der Hauptwahl vor dem Zeitpunkt der Nachwahl zu veröffentlichen. Ob eine derartige Geheimhaltung jedoch bei einer Bundestagswahl umsetzbar wäre darf allerdings bezweifelt werden.

Das Bundesverfassungsgericht musste sich bisher noch nie mit einem derartigen Fall befassen. Zwar gab es auch bei der Bundestagswahl 2002 eine „Nachwahl“ im Wahlkreis Zollernalb-Sigmaringen, jedoch konnte diese am Tag der Hauptwahl (22. September 2002) stattfinden, da der Wahlkreisbewerber der CDU bereits Anfang August verstorben war. Diese Möglichkeit besteht im vorliegenden Fall jedoch nicht, da nach der Nominierung eines Ersatzbewerbers durch die NPD nicht genug Zeit bliebe, um neue Stimmzettel zu fertigen und die Briefwahlunterlagen rechtzeitig zu versenden.

Quellen