Nach Den Haager Haftbefehl gegen den sudanesischen Präsidenten: Hilfsorganisationen des Landes verwiesen
Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen. |
Den Haag (Belgien) / Khartum (Sudan), 05.03.2009 – Nach dem Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs gegen den sudanesischen Staatschef Umar Hasan al-Baschir wurden zehn ausländische Hilfsorganisationen, die in der Krisenregion Darfur tätig waren, des Landes verwiesen. Eine Regierungsbehörde hatten laut der Nachrichtenagentur Reuters behauptet, Hilfsorganisationen hätten Informationen an den Strafgerichtshof weitergeleitet, mit denen der Haftbefehl begründet worden sei. Zu den betroffenen Hilfsorganisationen gehören unter anderem Oxfam, Save The Children, Care, Ärzte ohne Grenzen und das International Rescue Committee. Ärzte ohne Grenzen war bereits vor dem Erlass des Haftbefehls aufgefordert worden, bis zum 4. März das Land zu verlassen. Angesichts des bevorstehenden Haftbefehls gegen den Präsidenten könne für die Sicherheit der Mitarbeiter der Hilfsorganisation keine Garantie übernommen werden. Laut einer Erklärung der Hilfsorganisation wird der erzwungene Abzug des medizinischen Personals von Ärzte ohne Grenzen die Bevölkerung des Landes schwer treffen. Mehrere Projekte der Organisation, in denen medizinische und allgemeine humanitäre Hilfe geleistet wurde, müssten nun aufgegeben werden. In einigen Gebieten wird die Bevölkerung nun keinerlei medizinische Hilfe mehr erhalten können. Die Organisation betont, dass politische Neutralität und Unabhängigkeit von staatlichen Institutionen zu den Grundsätzen ihrer Arbeit gehöre.
Hintergrund des Haftbefehls gegen den sudanesischen Präsidenten ist eine Anklage wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in der Region Darfur. Umar Hasan al-Baschir soll persönliche Verantwortung für Morde, Vertreibungen, Folterungen und Vergewaltigungen tragen. Der Antrag des Chefanklägers Luis Moreno Ocampo, Umar Hasan auch wegen Völkermordes anzuklagen, fand jedoch nicht die Unterstützung des Den Haager Gerichtshofes. Die Regierung des Sudans wurde aufgefordert, den Haftbefehl zu vollstrecken. Es war das erste Mal, dass der Internationale Strafgerichtshof einen Haftbefehl gegen einen amtierenden Präsidenten eines Staates ausstellte.
Weblinks
Themenverwandte Artikel
Quellen
- de.reuters.com: „Sudan weist internationale Hilfsorganisationen aus“ (05.03.2009)
- zeit.de: „Den Haag erlässt Haftbefehl gegen Omar al-Baschir“ (05.03.2009)
- aerzte-ohne-grenzen.de: „Erzwungener Abzug internationaler Mitarbeiter aus Hilfsprojekten in Darfur gefährdet medizinische Versorgung“ (04.03.2009)