Mordfall Lena († 11): 18-Jähriger gesteht die Tat

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Veröffentlicht: 20:16, 1. Apr. 2012 (CEST)
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Emden (Deutschland), 01.04.2012 – Am Samstag war der 18-jährige David H. wegen Mordverdachts festgenommen worden. Ein Haftbefehl wurde heute vom Amtsgericht Emden erlassen. Der 18-Jährige hat die Tat gestanden und soll für ein weiteres Sexualdelikt verantwortlich sein.

Neben seinem Geständnis wurde der Mann durch DNA-Vergleiche überführt. Ein entscheidender Hinweis kam von zwei Frauen. Diese hatten den mutmaßlichen Täter in der Nähe des Parkhauses gesehen, in dem die Leiche der 11-jährigen Lena von ihrer Mutter gefunden wurde. Dem Verhafteten wird vorgeworfen, das Mädchen sexuell missbraucht und anschließend getötet zu haben. Das Motiv des Mannes für die Tötung dürfte es gewesen sein zu verhindern, für das Sexualdelikt zu Rechenschaft gezogen zu werden.

Bei der Polizei ist David H. kein Unbekannter. Er soll im Jahr 2010 eine Sachbeschädigung begangen haben. Von der 40-köpfigen Sonderkommission wird auch geprüft, ob er als Täter für eine im Herbst 2011 stattgefundene versuchte Vergewaltigung an einer Joggerin in Frage kommt. Erst in der Gerichtsverhandlung wird entschieden werden, ob er als 18-Jähriger nach dem Jugendstrafrecht oder dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird. Während er als Erwachsener mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu rechnen hat und nach 15 Jahren frühestens mit einer Entlassung rechnen kann, drohen ihm nach dem Jugendstrafrecht höchstens zehn Jahre Freiheitsstrafe.

Bei der Sonderkommission waren 300 Hinweise aus der Bevölkerung eingegangen. Mehrere davon brachten den jetzt Verhafteten unter Verdacht. Nach Angaben von Zeugen wurde von einem Beamten des Landeskriminalamts ein Phantombild erstellt. Dieses hatte eine große Übereinstimmung mit der Person, die auf den Videoaufzeichnungen des Parkhauses zu sehen war. Am Samstagvormittag war es soweit, dass Beamte David H. in seiner Wohnung festnahmen.

Nach der Tat war zunächst ein 17-Jähriger unter dringenden Tatverdacht geraten und befand sich zwei Tage in Untersuchungshaft, bis weitere Ermittlungen seine Unschuld bewiesen und zu seiner Entlassung führten.

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Quellen