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Meinungsfreiheit – kein Freibrief für antisemitische Beschimpfungen

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Karlsruhe (Deutschland), 30.07.2005 – Die Beschwerde eines früheren Kreisvorsitzenden der Republikaner in Kempten/Landkreis Oberallgäu, der wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, wurde vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht zur Entscheidung angenommen.

Der Republikaner hatte den ehemaligen Vizepräsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland (Michel Friedman) als „Zigeunerjude“ bezeichnet und war nach einem Freispruch und daraufhin erfolgter Zurückverweisung des ersten Urteils durch das Bayerische Oberste Landesgericht vom Landgericht Kempten/Allgäu zu einer Geldstrafe zu 100 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt worden. Gegen dieses Urteil richtete sich die Revision beim Bayerischen Obersten Landesgericht, bei der sich der Beschwerdeführer auf die Meinungsfreiheit gemäß Artikel 3 und 5 des Grundgesetzes berief. Nach der Zurückweisung der Revision durch das Landgericht zog der Republikaner vor das Bundesverfassungsgericht.

Eine Verletzung der Grundrechte des ehemaligen Kreisvorsitzenden der Republikaner sah das BVerfG nicht. Aus verfassungsrechtlicher Sicht sei das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts nicht zu beanstanden. Zu Recht habe das Gericht entschieden, dass der Gebrauch des Begriffs „Zigeunerjude“ an den nationalsozialistischen Sprachgebrauch erinnere und darauf abziele, Juden, Sinti und Roma zu schmähen.

Wikisource: Texte im Original zu „den Grundrechten“.

Quellen