Klage gegen Toilettengebühren auf Autobahnraststätten
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Koblenz (Deutschland), 22.11.2017 – Der deutsche Kabarettist und Liedermacher Rainald Grebe hat seine schon vor Jahren auf der Bühne geäußerte Drohung nun wahr gemacht und in Koblenz gegen die Gebühren von 70 Cent auf Autobahnraststätten geklagt. Die Klage des 46-Jährigen hat möglicherweise eine Präzedenzwirkung. Jedenfalls hatte sich, nach Aussage seines Anwalts Oliver Ganseforth, noch kein Gericht mit der Zulässigkeit solcher Gebühren beschäftigt. Grebe ließ sich durch ihn in der mündlichen Verhandlung vertreten, an welcher er selbst nicht teilnahm.
Anders als auf der Bühne angekündigt, richtet sich die Klage jedoch nicht gegen das Unternehmen Sanifair, das unzählige Toiletten auf Autobahnraststätten betreibt, sondern gegen das Land Rheinland-Pfalz. Dieses schreibe eine kostenlose Toilettennutzung in seiner Gaststättenverordnung vor, wie nur wenige andere Länder. Die kostenpflichtigen Raststättentoiletten seien damit unvereinbar und verstoßen überdies gegen das Prinzip der Daseinsvorsorge. Sogar ein Rahmenvertrag zwischen Bund und der Betreibergesellschaft für Raststätten sehe Bemühungen um kostenlose Toiletten vor.
An den Erfolgsaussichten der Klage lässt vorsitzender Richter Ralf Geis indes Zweifel erkennen. Das Land Rheinland-Pfalz sei möglicherweise schon falscher Klagegegner. Denn immerhin sei der Bund Vertragspartner der heutigen Autobahn Tank & Rast GmbH. Auch folge aus dem Prinzip der Daseinsvorsorge keine Kostenlosigkeit. Trinkwasser und Elektrizität kosteten schließlich auch Geld. Seitens des Landes Rheinland-Pfalz betonte man, dass 43 kostenlose WCs auf Autobahnparkplätzen bereitstünden. Der Vertrag, auf welchen sich Grebe berufe, sei längst gekündigt und durch neuere Vereinbarungen ersetzt.