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Kein Abschiebungsschutz für Kaplan

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Artikelstatus: Fertig 7. Dez. 2004 (CET)
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Bundesverwaltungsgericht Leipzig

Leipzig (Deutschland), 07.12.2004 – Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig ist die Abschiebung des Islamistenführers Muhammed Metin Kaplan und selbsternannten „Kalifen von Köln“ in die Türkei rechtens. Damit wurde die Revisionsklage Kaplans abgewiesen. Für Kaplan besteht demnach zu Recht kein zielstaatsbezogener Abschiebungsschutz. Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster von Ende Mai dieses Jahres wurde damit bestätigt.

Kaplan wurde am 12. Oktober 2004 aufgrund einer Abschiebungsandrohung der Ausländerbehörde der Stadt Köln in die Türkei abgeschoben. Damals hatte das Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag abgelehnt.

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Quellen