John Demjanjuk muss in München vor Gericht
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Karlsruhe (Deutschland), 20.12.2008 – Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) muss der mutmaßliche Kriegsverbrecher John Demjanjuk in München vor Gericht. Die Münchner Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Zuständigkeit verneint, welche der BGH jedoch bejaht. Sie übertrug das Verfahren an das Landgericht München II.
Begründet wird die Entscheidung des Bundesgerichtshofs mit der Tatsache, dass sich der Anzuklagende 1951 mehrere Monate in einem Vernichtungslager in der Zuständigkeit des Gerichts aufgehalten habe.
Auch die spanische Justiz wurde Ende Juli tätig, denn auch soll er an der Ermordung von Spaniern im Konzentrationlager Flossenbürg Mitverantwortung tragen müssen. Dies geht aus einer Quelle der FAZ vom November hervor. Er war 1988 in Israel bereits wegen angeblicher Identifizierung als „Iwan der Schreckliche“ zum Tode verurteilt worden, jedoch hat der oberste Gerichtshof des Landes dieses Urteil wegen Mangels an Beweisen wieder aufgehoben. Hier sei jedoch darauf hingewiesen, dass es lediglich um eine Benennungsgleichheit mit dem antiken Zaren aus dem 16. Jahrhundert handelt.
Zu den Taten Demjajuks ist bekannt: Er soll im Ausland in den Konzentrationslagern Sobibor und Treblinka sein Unwesen getrieben haben, im Inland wäre es das Konzentrationslager Bergen-Belsen.
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Quellen
- welt.de: „KZ-Wächter Demjanjuk in München vor Gericht“ (11.12.2008)
- faz.net: „Demjanjuks Dienstausweis“ (11.11.2008)