Japan erklärt vorzeitiges Ende der Walfangsaison

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Veröffentlicht: 22:40, 18. Feb. 2011 (CET)
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Die „Bob Barker“, ein Schiff der Sea Shepherd Conservation Society
Walfleisch im Kühlregal eines japanischen Kaufhauses

Tōkyō (Japan), 18.02.2011 – Das japanische Fischereiminister Michihiko Kano erklärte heute, die japanische Walfangflotte werde ihren Einsatz im Südlichen Ozean für die laufende Saison beenden und die Schiffe in ihre Heimathäfen zurückbeordern. Der Minister begründete die Entscheidung damit, die Sicherheit der Besatzungen und Schiffe sei nicht mehr gewährleistet.

Die „Bob Barker“, ein Schiff der Tierschutzorganisation Sea Shepherd Conservation Society, hat nach einer Erklärung der Organisation das für den Walfang eingesetzte japanische Industrieschiff Nisshin Maru seit dem 9. Februar verfolgt und behindert. Die Tierschützer waren mit Säure- und Stinkbomben, Wasserwerfern und Störmanövern gegen die japanischen Walfänger vorgegangen. Sea Shepherd erklärte, das japanische Walfangschiff habe seinen Kurs nach der Ankündigung des japanischen Fischereiministeriums signifikant geändert.

Die Schiffe der Tierschutzorganisation „Steve Irwin“, „Bob Barker“ und „Gojira“ werden, so Sea Shepherd, im südlichen Ozean bleiben, um einer eventuellen Rückkehr der japanischen Walfänger entgegentreten zu können. Kapitän Watson erklärte, die Entscheidung der japanischen Regierung sei ein großer Sieg für die Wale. Die japanische Walfangflotte habe damit ihr angepeiltes Ziel nur zu zehn Prozent erreicht, erklärte Sea Shepherd. Das Fangziel für die diesjährige Walfangsaison war es, 985 Wale zu „wissenschaftlichen Zwecken“ zu fangen. Sea Shepherd vermutet als weiteren Grund für das vorzeitige Ende des diesjährigen Walfangs im Südozean die sinkende Nachfrage nach Walfleisch in Japan. In den japanischen Kühlhäusern sollen mehrere tausend Tonnen des Walfleisches lagern.

Seit 1986 gilt ein internationales Moratorium für den kommerziellen Walfang. Japan umgeht das Fangverbot durch die Aussage, der Walfang diene ausschließlich „wissenschaftlichen Zwecken“, was nach dem Abkommen erlaubt ist.

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Quellen