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Iran: Zwei Jugendliche hingerichtet

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Karte des Iran

Mashhad (Iran), 23.07.2005 – Zwei männliche Jugendliche wurden am 19. Juli 2005 in Mashhad im Iran hingerichtet. Die Hinrichtung durch Erhängen fand öffentlich statt. Vor der Hinrichtung waren die beiden 14 Monate im Gefängnis, weiterhin wurden sie mit jeweils 228 Peitschenhieben öffentlich gefoltert.

Von offizieller iranischer Seite wurden folgende Begründungen für die Hinrichtung angegeben:

  • einvernehmliche homosexuelle Handlungen
  • Trinken von Alkohol
  • Störung der öffentlichen Ruhe
  • Diebstahl
  • sexueller Übergriff auf einen 13-Jährigen

Ayaz Marhoni, 18, und Mahmoud Asgari, 16, gaben in ihrer Verteidigung an, dass zwischen den meisten männlichen Jugendlichen sexuelle Handlungen stattfinden würden und dass sie nicht gewusst hätten, dass homosexuelle Handlungen mit dem Tod bestraft werden. Drei weitere Jugendliche werden derzeit von der iranischen Polizei gesucht. Sollten sie gefasst werden, droht ihnen ebenfalls die Hinrichtung. Im Iran stehen einvernehmliche homosexuelle Handlungen unter Todesstrafe.

Nach dem iranischen Strafrecht können Mädchen ab neun Jahren und Jungen ab 15 Jahren durch Erhängen hingerichtet werden. Nach Angaben von amnesty international wurden im vergangenen Jahr 159 Menschen im Iran hingerichtet. Nach den Schätzungen iranischer Menschenrechtsaktivisten hat das klerikale Regime in Teheran seit 1979 ca. 4000 homosexuelle Frauen und Männer hinrichten lassen, insgesamt dürften ca. 100.000 Menschen im Iran ermordet worden sein.

Ein Mitarbeiter der iranischen Nachrichtenagentur ISNA (Iranian Students News Agency) sprach kurz vor der Hinrichtung mit den Angeklagten.

An der Richtigkeit der Angabe, dass die beiden Hingerichteten einen sexuellen Übergriff auf einen 13-Jährigen begangen hätten, bestehen aus folgenden Gründen Zweifel:

  • In der ursprünglichen Meldung der iranischen Nachrichtenagentur ISNA (Iranian Students News Agency) über die Hinrichtung findet sich kein Hinweis darauf, dass die zwei Jugendlichen wegen eines sexuellen Übergriffes auf einen 13-Jährigen angeklagt und verurteilt wurden.
  • Im Bericht des Nationalen Widerstandsrates des Iran (NWRI), der demokratischen Oppositionsbewegung im Iran, findet sich ebenfalls kein Hinweis auf einen sexuellen Übergriff.
  • Nach der im Iran gültigen Scharia müsste das Opfer einer sexuellen Schändung oder Vergewaltigung ebenfalls angeklagt und verurteilt werden. Es liegt jedoch keine Information vor, dass das angebliche 13-jährige Opfer angeklagt oder verurteilt wurde.
  • Bereits in der Vergangenheit wurde vom Regime im Iran die Verbreitung von falscher Information betrieben, um die öffentliche Anteilnahme am Schicksal von zum Tod Verurteilten zu untergraben.

Quellen