Internetapotheken: Versand rezeptpflichtiger Medikamente legal
Artikelstatus: Fertig 22:41, 25. Jul. 2006 (CEST) Bitte keine weiteren inhaltlichen Veränderungen vornehmen, sondern einen Folgeartikel schreiben. |
Frankfurt am Main (Deutschland), 25.07.2006 – Rezeptpflichtige Medikamente dürfen von deutschen Verbrauchern nach einem heute veröffentlichten Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main auch bei so genannten Internetapotheken bestellt werden.
Damit endet ein jahrelanger Rechtsstreit deutscher Apotheker gegen die niederländische Firma DocMorris, die im Internet apothekenpflichtige Medikamente zum Versand anbietet. Die 11. Kammer für Handelssachen begründete in ihrem Urteil vom 21. Juli 2006 nur eine Einschränkung des Versandhandels. Danach ist lediglich der Versand nicht-registrierter beziehungsweise nicht zugelassener Medikamente rechtswidrig. Ein solcher Handel verstoße, so die Urteilsbegründung, gegen das Wettbewerbsrecht in Verbindung mit dem deutschen Arzneimittelrecht.
Die Firma DocMorris, die sich selbst als „Europas größte Versandapotheke“ bezeichnet, machte nach eigenen Angaben im Jahr 2005 einen Umsatz von 150 Millionen Euro.
Das Urteil (Aktenzeichen: 3-11 O 64/01) ist noch nicht rechtskräftig. Die Möglichkeit zur Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt besteht in einem Zeitraum von vier Wochen nach der Urteilszustellung.
Quellen
- aerzteblatt.de: „Bestellung bei ausländischen Internet-Apotheken ist rechtens“ (25.07.2006)
- Landgericht Frankfurt am Main: „Ausländische Internetapotheke darf Medikamente im Inland per Versandhandel vertreiben (Pressemitteilung Nr. 11/06)“ (25.07.2006)
- Homepage DocMorris: „DocMorris kommt nach Deutschland: Europas größte Versandapotheke eröffnet Niederlassung in Saarbrücken“ (03.07.2006)