Internationaler Gerichtshof weist Klage Liechtensteins ab
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Den Haag (Niederlande) / Vaduz (Liechtenstein), 11.02.2005 – Vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) der UNO wurde die Klage Liechtensteins gegen Deutschland um beschlagnahmte Vermögenswerte für nichtig erklärt.
Als Begründung gab der IGH an, er sei für das Verfahren gegen Deutschland nicht zuständig.
Quellen
- Fürstentum Liechtenstein via presseportal.de: „Klarheit für Liechtenstein: Ansprüche sind gegen Tschechien zu richten“ (Pressemitteilung) (10.02.2005, 16:49 Uhr)