Im Streit um Namensnennung von „Tron“ entscheidet Gericht für Wikimedia Deutschland

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Artikelstatus: Fertig 23:41, 9. Feb. 2006 (CET)
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Berlin (Deutschland), 09.02.2006 – Das Amtsgericht Berlin Charlottenburg hat im Rechtsstreit zwischen Wikimedia Deutschland e. V. und den Eltern des 1998 verstorbenen Hackers „Tron“ eine Entscheidung gefällt. Dabei haben die Betreiber der deutschsprachigen Ausgabe der Wikipedia einen Sieg erreicht – die Kammer hob die einstweilige Verfügung gegen Wikimedia Deutschland nun endgültig auf.

In dem Verfahren ging es um die Frage, ob im entsprechenden Wikipedia-Artikel der vollständige Name des verstorbenen Hackers, der unter dem Pseudonym „Tron“ bekannt wurde, genannt werden dürfe. Bereits im Dezember 2005 hatten die Eltern des Toten eine einstweilige Verfügung gegen die Wikimedia Foundation in Florida erwirkt, die offenbar aber bis heute noch nicht zugestellt wurde. Im Januar erwirkte er dann eine Verfügung gegen den deutschen Wikimedia-Verein, Wikimedia Deutschland e. V., die beinhaltete, dass nicht mehr von der Domain www.wikipedia.de auf die Seite de.wikipedia.org weitergeleitet werden durfte. Wenig später wurde diese wegen Unverhältnismäßigkeit allerdings vorerst aufgehoben, am heutigen Donnerstag wurde sie nun generell abgewiesen.

Die vorsitzende Richterin begründete die Entscheidung damit, dass der Familie des Hackers ein Anspruch auf eine Streichung des echten Namens ihre Sohnes nicht zustehe, „da durch die Namensnennung dessen über den Tod hinausgehendes Persönlichkeitsrecht nicht verletzt“ werde. Das postmortale Persönlichkeitsrecht sei weiterhin darauf ausgerichtet, den Verstorbenen vor unwahren Behauptungen oder Herabsetzungen zu schützen, dies sei hier aber nicht der Fall.

Da der Streitwert des Verfahrens während der Verhandlung auf 1.000 Euro erhöht worden war, haben die Kläger nun jedoch die Möglichkeit, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. Friedrich Kurz, der Anwalt des Klägers, bezeichnete die Entscheidung der Kammer als „Fehlurteil“ und sagte dazu: „Wir werden auf alle Fälle in Berufung gehen.“ Seiner Meinung nach sei das Urteil „willkürlich und greifbar gesetzeswidrig“. Kurz verließ den Saal noch vor Verkündung des Urteils, welches ihm der Richter vorab mitgeteilt hatte. Nach Augenzeugenberichten soll er erbost gewesen sein. Bei einer Fortführung des Rechtsstreits wäre die nächste Instanz das Landgericht Berlin.

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Quellen