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Im Kartellstreit mit Microsoft lässt die EU die Muskeln spielen

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Brüssel (Belgien), 24.12.2005 – Nicht weniger als zwei Millionen US-Dollar pro Tag drohte die EU-Kommission noch vorgestern dem US-Softwarekonzern Microsoft an. Heute hieß es, dass die angedrohte Strafe bei fünf Millionen US-Dollar liegen könnte, sollte der Konzern nicht einlenken. Im Falle fehlender Bereitschaft auf Seiten des Konzerns sollen die angedrohten Strafen sogar rückwirkend ab dem 15. Dezember gelten.

Es geht in diesem kartellrechtlichen Streit um die Offenlegung von Schnittstellen zum „Windows“-Betriebssystem für Softwareprogrammierer. Damit soll den Konkurrenten von Microsoft die Möglichkeit gegeben werden, ihre Produkte auf dem Markt zu platzieren, ohne vom marktbeherrschenden Betriebssystemhersteller Microsoft rein technisch aus dem Betriebssystem ausgeschlossen zu werden, weil bestimmte technische Parameter und Softwarespezifikationen des Betriebssystems „Windows“ als Betriebsgeheimnis behandelt werden. Die EU-Kommission bemängelte, dass die bislang zur Verfügung gestellten Daten der Schnittstellen „unvollständig und ungenau“ seien. EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes beklagte die „erkennbar fehlende[r] Bereitschaft“ des Konzerns, die geforderten Auflagen zu erfüllen.

Im Mai 2004 war Microsoft bereits gerichtlich zu einer Geldstrafe von 497 Millionen Euro verurteilt worden. Der Vorwurf: Microsoft habe sich grob wettbewerbswidrig verhalten. Die Europäische Kommission setzte dem Softwarekonzern eine Frist bis zum 25. Januar 2006. Bis dahin müssten die geforderten Informationen bereitgestellt werden, ansonsten werde man die Strafen rückwirkend erheben. Sollte es dazu kommen, würden bereits 70 Millionen Euro fällig.

Quellen