Hohe Haftstrafen im Mordfall Maria

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Veröffentlicht: 11:45, 8. Sep. 2019 (CEST)
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Stralsund (Deutschland), 06.09.2019 – Im Strafverfahren um den Mord an der schwangeren 18-jährigen Maria K. in Zinnowitz auf Usedom hat das Landgericht Stralsund zwei Männer zu hohen Haftstrafen verurteilt. Der 19 Jahre alte Haupttäter Nicolas K. wurde zu einer zwölfjährigen Jugendhaftstrafe mit Unterbringung im Maßregelvollzug in einer Psychiatrie verurteilt. Auch bei dem Mittäter, dem 21-jährigen Nico G., stellte das Gericht eine besondere Schwere der Schuld fest. Er wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Die beiden Männer wollten laut Anklage einen Menschen sterben sehen und hatten deswegen die junge Frau ermordet. Die Wahl sei auf sie gefallen, weil sie alleine lebte und, so sagte Nicolas K. in dem Prozess aus, es deswegen einfacher gewesen sei, sie umzubringen, als einen jungen Mann, den die Täter auch in die engere Wahl gezogen hatten.

Die beiden Männer hatten unter einem Vorwand die junge Frau besucht. Aus dem Hinterhalt stach Nicolas K. der jungen Frau in den Hals. Dann habe er ihr eine Reihe weiterer Verletzungen am Kopf und am Hals zugefügt, während Nico G. die Beine der Frau festgehalten habe. Letzteres wird von dem Mittäter zwar bestritten, doch DNA-Spuren an der Hose des Opfers waren für die Staatsanwaltschaft ein starkes Indiz für die Beihilfe des 21-Jährigen an der Tat.

Ein psychiatrischer Gutachter stellte bei dem Haupttäter Nicolas K. eine extrem hohe Gefährlichkeit und einen völligen Mangel an Empathie fest. Die Gutachterin für den zweiten Angeklagten Nico G. stellte bei diesem keine Anzeichen für eine Persönlichkeitsstörung fest.

Der Prozess war emotional aufgeladen. Die Mutter des Opfers, die als Nebenklägerin am Prozess beteiligt war, brach immer wieder in Tränen aus. Der Ältere der beiden Angeklagten hatte sich bei der Mutter für die Tat entschuldigt und um Verzeihung gebeten. Doch diese lehnte ab: „Ich vergebe euch nie. Ich werde euch immer hassen.” Sie hoffe, dass die beiden Täter für immer in Haft blieben. „Keiner gibt mir meine Tochter und mein Enkelkind zurück.”


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Quellen[Bearbeiten]