Haushaltskontrollverfahren für vier Bundesländer eröffnet

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Veröffentlicht: 11:48, 17. Okt. 2010 (CEST)
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Berlin (Deutschland), 17.10.2010 – Der Stabilitätsrat von Bund und Ländern hat beschlossen, die Bundesländer Berlin, Bremen, Schleswig-Holstein und Saarland unter verschärfte Beobachtung zu stellen. Einschränkungen der Budgethoheit der Landesparlamente können daraus aus verfassungsgrechtlichen Gründen allerdings nicht folgen.

Der Stabilitätsrat setzt sich aus den Bundesministern für Wirtschaft und für Finanzen sowie aus den Finanzministern aller 16 Bundesländer zusammen. Es handelt sich nicht um ein Verfassungsorgan, sondern um ein auf freiwilliger Basis zusammentretendes Koordinations- und Kontrollgremium, das in seiner rechtlichen Stellung etwa mit der Kultusministerkonferenz der Länder vergleichbar ist.

Das Gremium wacht vor dem Hintergrund der neu im Grundgesetz verankerten „Schuldenbremse“ darüber, ob Bund und Länder hinsichtlich ihrer jährlichen Haushaltsdefizite und ihrer bereits angesammelten Schuldenstände, jeweils auf das Bruttoinlandsprodukt, die Höhe der Staatseinnahmen und das Zinsniveau bezogen, gewisse Grenzwerte überschreiten. Im Falle von „Haushaltsnotlagen“, wie sie nunmehr für diese vier Bundesländer festgestellt wurden, vereinbart der Stabilitätsrat mit den betroffenen Regierungen Fünfjahrespläne zur Haushaltsstabilisierung. Wegen der verfassungsmäßigen Finanzsouveränität der Bundesländer wird der Stabilitätsrat den betroffenen Bundesländern allerdings keinerlei Sanktionen auferlegen können, sollten diese sich nicht an die Fünfjahrespläne halten.

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Quellen