Gesetzentwurf: Darf der Verfassungsschutz künftig Gemeinnützigkeit von Organisationen entziehen?
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Berlin (Deutschland), 23.09.2012 – Nach einem Entwurf des Bundeskabinetts für das Jahressteuergesetz 2013, das am 28. Juni 2012 in erster Lesung im Plenum des Deutschen Bundestages debattiert worden war und das im Herbst beschlossen werden soll, könnte der Verfassungsschutz dazu ermächtigt werden, über den Status der Gemeinnützigkeit eines Vereins zu entscheiden. Obwohl dagegen seit langem von sozialen Vereinen und Einrichtungen sowie Gewerkschaften u.a. mit offenen Briefen an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages protestiert wird und auch trotz der jüngsten Vorgänge im deutschen Verfassungsschutz, blieb das Thema von den meisten deutschen Medien bisher wenig beachtet.
Durch den neuen Entwurf wäre es ausreichend, in einem Verfassungschutzbericht als „extremistisch“ eingestuft zu werden, um den Status der Gemeinnützigkeit, der von einem Finanzamt verliehen wird, zu verlieren, und zwar ohne eine Einspruchsmöglichkeit des Betroffenen. Dabei ist es problematisch, dass es keine genaue Definition des Merkmals „extremistisch“ gibt. Nach der bisherigen Regelung sind von den Behörden jeweils geäußerte Vermutungen zurzeit allerdings „widerlegbar“ und ermöglichen es daher den betroffenen Organisationen, juristisch gegen die in den Berichten aufgestellten Behauptungen vorzugehen, was auch immer wieder geschehen ist und zu Änderungen in den Verfassungschutzberichten geführt hatte. Sollte das neue Gesetz in Kraft treten, bleibt zukünftig nur noch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht, die sich sehr langwierig gestalten kann.