Gesetz gegen unerwünschte Telefonwerbung beschlossen
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Berlin (Deutschland), 27.03.2009 – Der Deutsche Bundestag hat gestern ein Gesetz ratifiziert, welches von der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries eingebracht wurde. Es sieht vor, dass ab Inkrafttreten (erwartet wird, dass dies bereits im Sommer der Fall sein wird) unerwünschte Telefonwerbung unter empfindliche Strafe gestellt wird. Wichtig ist auch, dass bei gewerblichen Anrufen von Callcentern die Praxis, Rufnummern des abgehenden Anrufes zu unterdrücken, für unzulässig erklärt wurde und eine Androhung einer Geldstrafe damit verknüpft ist.
Verbraucher erhalten generell das Recht, Fernabsatzverträge via Telefon binnen einer Frist von 14 Tagem schriftlich oder per E-mail widerrufen zu können. Das nicht gewünschte „Unterschieben“ von Anbieterwechseln über Telefon bei Strom-, Gas- oder Telefonanbieten soll nicht mehr möglich sein: Zunächst muss erst der laufende Vertrag gekündigt werden, bevor der neue in Kraft treten kann.
Bündnis 90 und Linken ging das Gesetz nicht weit genug, sie forderten dass neue mündlich abgeschlossene Verträge erst schriftlich vom Verbraucher durch Bestätigung aktiviert werden müssten. Daher haben sich die Bündnisgrünen gegen das Gesetz bei der Abstimmung im Bundestag entschieden, die Linkspartei enthielt sich.
Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Die Aussichten stuft Brigitte Zypries als gut ein. Gleichzeitig betonte sie, diese aktuelle Fassung ist ein dreijähriger Pilotversuch, es käme nach Ablauf dieser Frist automatisch auf den Prüfstand.
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Quellen
- de.reuters.com: „Bundestag erhöht Hürden für unserwünschte Telefonwerbung“ (26.03.2009 13:08 Uhr)